Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)
Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)

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Positionen des BDP zum EDHS

BDP wendet sich mit Änderungsvorschlägen zum EHDS an Politikerinnen und Politiker in Europa

Vertraulichkeit intimer persönlicher Daten ist eine wesentliche Basis für psychologische Dienstleistungen und heilkundliche Behandlungen psychischer Erkrankungen. Der Berufsverband der Deutschen Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat große Bedenken hinsichtlich einer breiten Nutzung von Daten zur psychischen Gesundheit in Europa, da die Datensouveränität (z.B. Löschungsrechte) der Bürgerinnen und Bürger nicht gesichert wird.

Anschließend an die Übermittlung des Positionspapiers des BDP zum EHDS (Europäischen Raum für Gesundheitsdaten) an die damit befassten europäischen Politiker kam eine Einladung zum Gespräch bzw. zur Übermittlung von Änderungsvorschlägen.
 
Die vom BDP und seiner Sektion VPP erarbeiteten Änderungsvorschläge wurden an die Berichterstatter im europäischen Parlament übermittelt. Zu dem im Positionspapier angesprochenen Sonderweg Psychotherapiedaten wurden weitere Überlegungen angestellt. In den Downloads finden Sie Vorschläge des BDP zur Veränderung des Verordnungstextes zum EHDS.

Im April folgte dann ein, vom BDP mitgezeichneter, gemeinsamer Brief der im Thema aktiven Organisationen an alle europäischen Parlamentarier. 
 
Zentrales Anliegen des BDP ist es, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Kontrolle und den Schutz ihrer Daten zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger sollten in Europa nicht nur das Recht haben, ihre Daten großflächig zu nutzen, sondern auch bestimmen zu können, welche Daten von ihnen vertraulich bleiben und nicht automatisch, sondern nur mit Zustimmung zur Einsicht für Dritte und zu verschiedenen Forschungszwecken frei gegeben werden. Bürgerinnen und Bürger in Europa sollten auch das Recht behalten, über die Kontrolle ihrer Daten im gesamten Lebenszyklus selbst zu bestimmen. Die Souveränität über die sensiblen Gesundheitsdaten ist nur über eine Opt-In-Zustimmung gewährleistet. Sofern die Speicherung besonders schutzwürdiger Daten nicht durch Opt-In-Zustimmung gezielt ausgeschlossen werden kann, empfehlen wir alternativ ein „persönliches Schließfach“. 
Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Wenn sie z.B. in einer europäischen Gesundheitsakte („EHR“) nur noch für die Primärnutzung beschränkbar sind, müssen die Daten dort in ein Schließfach verschoben werden können.
 
Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Daten über Psychische Erkrankungen“ gesichert sein. Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Für die EHR ist geplant, dass die Patientinnen und Patienten bei der Primärnutzung Beschränkungen vornehmen können. Erstaunlicherweise gibt es dieses Beschränkungsrecht für die Sekundärnutzung aber nicht. Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen deshalb diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Behandlungsdaten zu Psychischen Erkrankungen“ gesichert sein.
 
Mitglieder, die Positionspapiere an ihre europäischen Abgeordneten im Wahlkreis richten möchten oder auf anderem Wege den Erhalt des Vertrauensschutzes unterstützen wollen, können die BDP-Materialien nutzen und sich mit Fragen und Hinweisen sehr gern auch an die Referate Fachpolitik und Rechtsberatung wenden.

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PsychThG: Finanzierungsfragen noch offen

Derzeit wird noch nicht über die Finanzierungsfrage der zukünftigen Aus- und Weiterbildung diskutiert, darum geht es meistens erst am Ende. Aber eine Finanzierungsfrage wird weitgehend ausgeblendet: War bisher die Psychologinnen- und Psychotherapeutenausbildung zu ca 2/3 identisch, ist die Finanzierung der Ausbildung zukünftiger Psychologinnen und Psychologen mindestens unklar.

Während die meisten Akteure über die Finanzierung der zukünftigen Weiterbildung diskutieren, wird anscheinend ungerührt in Kauf genommen, dass bislang eine Studienfinanzierung unter dem Fokus der Psychologie offen bleibt. Ob, wie und wo zukünftig Psychologinnen und Psychologen ausgebildet werden, hat sehr wohl etwas mit der zukünftigen Psychotherapeutenausbildung zu tun. So zu tun, es werde sich das irgendwie schon richten lassen, wirkt gönnerhaft und zeugt von Desinteresse.

Deshalb ist wichtig:

  • Das BMG hält mit einem Entwurf eine Verordnung über die Studieninhalte hinter dem Berg. Im Referentenentwurf war noch unverblümt zu lesen, dass zukünftige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten keine Psychologinnen und Psychologen sein werden. Das wurde im Gesetzentwurf nur geringfügig revidiert. Im Gesetzestext-Entwurf ist von Psychologie viel zu wenig zu finden.
     
  • Die Forderung nach einem „polyvalenten Bachelor“ wurde bisher zwar aufgegriffen aber der Begriff ist neu und mindestens zweideutig: Denn worauf bezieht sich die Polyvalenz ? Der BDP ist der Überzeugung, dass er sich auf Anwendungsfelder und Grundfächer innerhalb der Psychologie bezieht, so war der Begriff erfunden worden. Der Gesetzgeber hält sich aber offen, darunter auch die Polyvalenz zwischen Psychologie und sog. Bezugswissenschaften zu verstehen. Und unter dieser Prämisse ist die Psychologie als Ausbildungsfach ganz erheblich gefährdet. Das ist aus unserer Sicht inakzeptabel. Es muss im Gesetz stehen: „polyvalenter Bachelor in Psychologie
     
  • Wir stehen leider vielleicht am Scheideweg: Wenn in zukünftigen Psychotherapiestudiengängen die Psychologie an Bedeutung verliert, wird es Psychologinnen und Psychologen geben, die jenseits der Psychotherapie spezifisch kompetenter sind, deren Kompetenzen erhaltenswert sind und deren Ausbildung finanziert sein muss. Wenn diese Frage einfach ignoriert wird, ist es wahrscheinlich, dass die Finanzierung bisheriger Psychologiestudiengänge einfach auf zukünftige Psychotherapiestudiengänge umgeschichtet wird. Die Psychotherapie-Studiengänge inhaltlich psychologisch zu gestalten, haben die Hochschulen unter dem Diktat von BMG und Landesbehörden weit weniger in der Hand als bisher – und manche Hochschulen wollen vielleicht auch keine psychologische Prägung des Psychotherapie-studiums.    
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