Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)
Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)

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Positionen des BDP zum EDHS

BDP wendet sich mit Änderungsvorschlägen zum EHDS an Politikerinnen und Politiker in Europa

Vertraulichkeit intimer persönlicher Daten ist eine wesentliche Basis für psychologische Dienstleistungen und heilkundliche Behandlungen psychischer Erkrankungen. Der Berufsverband der Deutschen Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat große Bedenken hinsichtlich einer breiten Nutzung von Daten zur psychischen Gesundheit in Europa, da die Datensouveränität (z.B. Löschungsrechte) der Bürgerinnen und Bürger nicht gesichert wird.

Anschließend an die Übermittlung des Positionspapiers des BDP zum EHDS (Europäischen Raum für Gesundheitsdaten) an die damit befassten europäischen Politiker kam eine Einladung zum Gespräch bzw. zur Übermittlung von Änderungsvorschlägen.
 
Die vom BDP und seiner Sektion VPP erarbeiteten Änderungsvorschläge wurden an die Berichterstatter im europäischen Parlament übermittelt. Zu dem im Positionspapier angesprochenen Sonderweg Psychotherapiedaten wurden weitere Überlegungen angestellt. In den Downloads finden Sie Vorschläge des BDP zur Veränderung des Verordnungstextes zum EHDS.

Im April folgte dann ein, vom BDP mitgezeichneter, gemeinsamer Brief der im Thema aktiven Organisationen an alle europäischen Parlamentarier. 
 
Zentrales Anliegen des BDP ist es, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Kontrolle und den Schutz ihrer Daten zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger sollten in Europa nicht nur das Recht haben, ihre Daten großflächig zu nutzen, sondern auch bestimmen zu können, welche Daten von ihnen vertraulich bleiben und nicht automatisch, sondern nur mit Zustimmung zur Einsicht für Dritte und zu verschiedenen Forschungszwecken frei gegeben werden. Bürgerinnen und Bürger in Europa sollten auch das Recht behalten, über die Kontrolle ihrer Daten im gesamten Lebenszyklus selbst zu bestimmen. Die Souveränität über die sensiblen Gesundheitsdaten ist nur über eine Opt-In-Zustimmung gewährleistet. Sofern die Speicherung besonders schutzwürdiger Daten nicht durch Opt-In-Zustimmung gezielt ausgeschlossen werden kann, empfehlen wir alternativ ein „persönliches Schließfach“. 
Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Wenn sie z.B. in einer europäischen Gesundheitsakte („EHR“) nur noch für die Primärnutzung beschränkbar sind, müssen die Daten dort in ein Schließfach verschoben werden können.
 
Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Daten über Psychische Erkrankungen“ gesichert sein. Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Für die EHR ist geplant, dass die Patientinnen und Patienten bei der Primärnutzung Beschränkungen vornehmen können. Erstaunlicherweise gibt es dieses Beschränkungsrecht für die Sekundärnutzung aber nicht. Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen deshalb diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Behandlungsdaten zu Psychischen Erkrankungen“ gesichert sein.
 
Mitglieder, die Positionspapiere an ihre europäischen Abgeordneten im Wahlkreis richten möchten oder auf anderem Wege den Erhalt des Vertrauensschutzes unterstützen wollen, können die BDP-Materialien nutzen und sich mit Fragen und Hinweisen sehr gern auch an die Referate Fachpolitik und Rechtsberatung wenden.

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BDP unterstützt ausdrücklich GK II-Resolution mit Forderung an alle Bildungs- und Wissenschaftsministerien der Länder und des Bundes zu mehr Verfahrens- und Methodenvielfalt an Universitäten und Hochschulen

Pressemitteilung

Im September 2020 trat das neue Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in Kraft. Die Ausbildung zum Master in klinischer Psychologie und Psychotherapie mit anschließender Approbation wurde neu geregelt. An vielen Universitäten und Hochschulen werden die neuen Ausbildungsgänge noch finalisiert, an manchen Lehrstätten wurden die neuen Studiengänge bereits akkreditiert.

Der Gesprächskreis II (GK II) ist ein Zusammenschluss aller maßgeblichen psychotherapeutischen Fach- und Berufsverbände in Deutschland, inklusive der Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeuten (VPP im BDP, Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen). Die Verbände weisen nun mit Nachdruck darauf hin, dass sowohl in den Studiengängen nach altem Recht als auch bei den ersten neuakkreditierten Studienangeboten die im neuen Gesetz geforderte Vielfalt an Verfahren und Methoden nicht gewährleistet ist.

Zu den zentralen Zielen der Ausbildungsreform gehörte eine Qualifizierung von Studierenden im gesamten Spektrum des psychotherapeutischen Fachgebietes. Verfahrens- und Methodenvielfalt der Psychotherapie muss fachlich fundiert im Studium gelehrt werden, um Patientinnen und Patienten bestmöglich und differenziert behandeln zu können. Diese Vielfalt umfasst die vier psychotherapeutischen Grundorientierungen Verhaltenstherapie, die psychodynamische Psychotherapie, die Systemische Therapie und die Humanistische Psychotherapie.

Lehrstühle und Professuren für alte und erste neue Studiengänge sind v.a. an staatlichen Universitäten überproportional häufig verhaltenstherapeutisch orientiert, sodass die übrigen wissenschaftlich anerkannten Verfahren und Grundorientierungen Gefahr laufen, auch weiterhin nur „am Rande“ vermittelt zu werden.

Um dem entgegenzuwirken fordert der GK II deshalb Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Vorgaben im Hinblick auf Verfahrens- und Methodenvielfalt für das Studium der klinischen Psychologie/Psychotherapie. In diesem Zusammenhang muss auch die Besetzung der im Kontext der Ausbildungsreform neu geschaffenen Stellen mit VertreterInnen aller Verfahren und Grundorientierungen der Psychotherapie berücksichtigt werden.

Die von den Humanistischen Verbänden im GK II initiierte Resolution wurde ohne Gegenstimmen im Konsens aller beteiligten Verbände verabschiedet und an alle Bildungs- und Wissenschaftsministerien auf Landes- und Bundesebene versendet.


Kontakt
Susanne Berwanger: Vizepräsidentin des BDP e.V. und Vorsitzende der Sektion Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP in BDP e.V.)
presse@bdp-verband.de

HIer geht es zur Resolution.

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