Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)
Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)

personal health record tablet pc german

Positionen des BDP zum EDHS

BDP wendet sich mit Änderungsvorschlägen zum EHDS an Politikerinnen und Politiker in Europa

Vertraulichkeit intimer persönlicher Daten ist eine wesentliche Basis für psychologische Dienstleistungen und heilkundliche Behandlungen psychischer Erkrankungen. Der Berufsverband der Deutschen Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat große Bedenken hinsichtlich einer breiten Nutzung von Daten zur psychischen Gesundheit in Europa, da die Datensouveränität (z.B. Löschungsrechte) der Bürgerinnen und Bürger nicht gesichert wird.

Anschließend an die Übermittlung des Positionspapiers des BDP zum EHDS (Europäischen Raum für Gesundheitsdaten) an die damit befassten europäischen Politiker kam eine Einladung zum Gespräch bzw. zur Übermittlung von Änderungsvorschlägen.
 
Die vom BDP und seiner Sektion VPP erarbeiteten Änderungsvorschläge wurden an die Berichterstatter im europäischen Parlament übermittelt. Zu dem im Positionspapier angesprochenen Sonderweg Psychotherapiedaten wurden weitere Überlegungen angestellt. In den Downloads finden Sie Vorschläge des BDP zur Veränderung des Verordnungstextes zum EHDS.

Im April folgte dann ein, vom BDP mitgezeichneter, gemeinsamer Brief der im Thema aktiven Organisationen an alle europäischen Parlamentarier. 
 
Zentrales Anliegen des BDP ist es, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Kontrolle und den Schutz ihrer Daten zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger sollten in Europa nicht nur das Recht haben, ihre Daten großflächig zu nutzen, sondern auch bestimmen zu können, welche Daten von ihnen vertraulich bleiben und nicht automatisch, sondern nur mit Zustimmung zur Einsicht für Dritte und zu verschiedenen Forschungszwecken frei gegeben werden. Bürgerinnen und Bürger in Europa sollten auch das Recht behalten, über die Kontrolle ihrer Daten im gesamten Lebenszyklus selbst zu bestimmen. Die Souveränität über die sensiblen Gesundheitsdaten ist nur über eine Opt-In-Zustimmung gewährleistet. Sofern die Speicherung besonders schutzwürdiger Daten nicht durch Opt-In-Zustimmung gezielt ausgeschlossen werden kann, empfehlen wir alternativ ein „persönliches Schließfach“. 
Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Wenn sie z.B. in einer europäischen Gesundheitsakte („EHR“) nur noch für die Primärnutzung beschränkbar sind, müssen die Daten dort in ein Schließfach verschoben werden können.
 
Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Daten über Psychische Erkrankungen“ gesichert sein. Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Für die EHR ist geplant, dass die Patientinnen und Patienten bei der Primärnutzung Beschränkungen vornehmen können. Erstaunlicherweise gibt es dieses Beschränkungsrecht für die Sekundärnutzung aber nicht. Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen deshalb diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Behandlungsdaten zu Psychischen Erkrankungen“ gesichert sein.
 
Mitglieder, die Positionspapiere an ihre europäischen Abgeordneten im Wahlkreis richten möchten oder auf anderem Wege den Erhalt des Vertrauensschutzes unterstützen wollen, können die BDP-Materialien nutzen und sich mit Fragen und Hinweisen sehr gern auch an die Referate Fachpolitik und Rechtsberatung wenden.

Verwandte Beiträge

BDP sieht deutlichen Handlungsbedarf und fordert eine schnelle Verbesserung der stationären Versorgung schwer psychisch Erkrankter / Resolution

Pressemitteilung

Personalmangel, Energiekrise, Inflation – die Lage in Kliniken und Krankenhäusern in Deutschland spitzt sich zu. Darauf weist in diesen Tagen auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft mit Nachdruck hin. Damit stellt sich die Frage, inwieweit eine ausreichende stationäre Versorgung von Patientinnen und Patienten noch sichergestellt werden kann, insbesondere im Bereich besonders vulnerabler Gruppen, wie der stationären Versorgung schwer psychisch Erkrankter.

Gerade hier zeichnet sich eine besorgniserregende Entwicklung ab. Eine leitliniengerechte psychotherapeutische Behandlung ist nicht mehr flächendeckend in Kliniken in Deutschland gewährleistet. Grund dürfte ein möglicher Stellenabbau von ausgebildeten und erfahrenen Psychotherapeutinnen und -therapeuten zugunsten von Therapeutinnen und Therapeuten in Weiterbildung sein.

Bereits Anfang des Jahres wies die Gewerkschaft ver.di im Versorgungsbarometer auf die Verschlechterung der Versorgung in diesem Bereich hin. Die Sektion der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP (VPP – Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP e.V.) griff die Problematik nun auf dem diesjährigen Angestelltentag im Herbst 2022 auf und sieht deutlichen Handlungsbedarf.

Der BDP (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.) und die Sektion VPP setzen sich nun gemeinsam für eine Verbesserung der stationären Versorgung schwer psychisch Erkrankter ein und fordern eine umgehende Reform der Personalrichtlinie Psychiatrie.

Die seit 2020 geltende Personalrichtlinie Psychiatrie (PPP-RL) sollte eigentlich zu einer Verbesserung der Versorgung schwer psychisch Kranker in Psychiatrie und Psychosomatik führen. Doch aufgrund ungenauer Vorgaben bezüglich der Qualifikation psychotherapeutisch Behandelnder sowie einer nicht ausreichenden Ausweitung von Behandlungszeiten, zeichnen sich immer deutlicher die Versorgungslücken bei der stationären Therapie psychischer Erkrankter ab.

Kontakt:

Susanne Berwanger, Vorstandsvorsitzende der BDP-Sektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten e.V. (VPP)
presse@bpd-verband.de

Veröffentlicht am:
Kategorien:
Pressemitteilung
Resolution
Logo Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

Wir unterstützen alle Psychologinnen und Psychologen in ihrer Berufsausübung und bei der Festigung ihrer professionellen Identität. Dies erreichen wir unter anderem durch Orientierung beim Aufbau der beruflichen Existenz sowie durch die kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen aus Wissenschaft und Praxis für den Berufsalltag.

Wir erschließen und sichern Berufsfelder und sorgen dafür, dass Erkenntnisse der Psychologie kompetent und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Darüber hinaus stärken wir das Ansehen aller Psychologinnen und Psychologen in der Öffentlichkeit und vertreten eigene berufspolitische Positionen in der Gesellschaft.

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen