Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)
Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)

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Positionen des BDP zum EDHS

BDP wendet sich mit Änderungsvorschlägen zum EHDS an Politikerinnen und Politiker in Europa

Vertraulichkeit intimer persönlicher Daten ist eine wesentliche Basis für psychologische Dienstleistungen und heilkundliche Behandlungen psychischer Erkrankungen. Der Berufsverband der Deutschen Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat große Bedenken hinsichtlich einer breiten Nutzung von Daten zur psychischen Gesundheit in Europa, da die Datensouveränität (z.B. Löschungsrechte) der Bürgerinnen und Bürger nicht gesichert wird.

Anschließend an die Übermittlung des Positionspapiers des BDP zum EHDS (Europäischen Raum für Gesundheitsdaten) an die damit befassten europäischen Politiker kam eine Einladung zum Gespräch bzw. zur Übermittlung von Änderungsvorschlägen.
 
Die vom BDP und seiner Sektion VPP erarbeiteten Änderungsvorschläge wurden an die Berichterstatter im europäischen Parlament übermittelt. Zu dem im Positionspapier angesprochenen Sonderweg Psychotherapiedaten wurden weitere Überlegungen angestellt. In den Downloads finden Sie Vorschläge des BDP zur Veränderung des Verordnungstextes zum EHDS.

Im April folgte dann ein, vom BDP mitgezeichneter, gemeinsamer Brief der im Thema aktiven Organisationen an alle europäischen Parlamentarier. 
 
Zentrales Anliegen des BDP ist es, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Kontrolle und den Schutz ihrer Daten zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger sollten in Europa nicht nur das Recht haben, ihre Daten großflächig zu nutzen, sondern auch bestimmen zu können, welche Daten von ihnen vertraulich bleiben und nicht automatisch, sondern nur mit Zustimmung zur Einsicht für Dritte und zu verschiedenen Forschungszwecken frei gegeben werden. Bürgerinnen und Bürger in Europa sollten auch das Recht behalten, über die Kontrolle ihrer Daten im gesamten Lebenszyklus selbst zu bestimmen. Die Souveränität über die sensiblen Gesundheitsdaten ist nur über eine Opt-In-Zustimmung gewährleistet. Sofern die Speicherung besonders schutzwürdiger Daten nicht durch Opt-In-Zustimmung gezielt ausgeschlossen werden kann, empfehlen wir alternativ ein „persönliches Schließfach“. 
Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Wenn sie z.B. in einer europäischen Gesundheitsakte („EHR“) nur noch für die Primärnutzung beschränkbar sind, müssen die Daten dort in ein Schließfach verschoben werden können.
 
Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Daten über Psychische Erkrankungen“ gesichert sein. Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Für die EHR ist geplant, dass die Patientinnen und Patienten bei der Primärnutzung Beschränkungen vornehmen können. Erstaunlicherweise gibt es dieses Beschränkungsrecht für die Sekundärnutzung aber nicht. Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen deshalb diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Behandlungsdaten zu Psychischen Erkrankungen“ gesichert sein.
 
Mitglieder, die Positionspapiere an ihre europäischen Abgeordneten im Wahlkreis richten möchten oder auf anderem Wege den Erhalt des Vertrauensschutzes unterstützen wollen, können die BDP-Materialien nutzen und sich mit Fragen und Hinweisen sehr gern auch an die Referate Fachpolitik und Rechtsberatung wenden.

Verwandte Beiträge

BDP unterstützt Petition zur Finanzierung der Weiterbildung

Pressemitteilung

Aufruf zur Mitzeichnung der Petition 148151

Berlin, 04.05.2023

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) sowie die Fachsektion VPP (Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Therapeuten im BDP) unterstützen die an den Deutschen Bundestag adressierte Petition zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung und rufen zur Mitzeichnung auf.

Eingereicht wurde die Petition von Felix Kiunke, Psychologie-Student aus Kassel. Er fordert, die angemessene Finanzierung der obligatorischen ambulanten und stationären Weiterbildung gesetzlich zu regeln, um die psychotherapeutische Versorgung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie die berufliche Zukunft der zukünftigen PsychotherapeutInnen zu gewährleisten.

„Die Behandlung psychisch Erkrankter wird zu einem großen Teil von der Berufsgruppe Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durchgeführt. Bislang mussten diese ihre Ausbildung großteils selbst finanzieren und arbeiteten im Rahmen der Ausbildungsjahre oftmals unter prekären Bedingungen. Diese Situation ist unhaltbar. Eine Regelung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zur Gewährleistung einer ausreichenden Versorgung psychisch Erkrankter ist längst überfällig,“ so Susanne Berwanger, BDP-Vizepräsidentin und Vorsitzende des VPP im BDP. „Wir rufen deshalb dazu auf, die Petition mit zu zeichnen und so der Politik die Dringlichkeit des Anliegens näherzubringen.“

Die Heilberufsgesetze der Länder sehen vor, dass die gesamte Weiterbildung in hauptberuflicher Tätigkeit mit einem angemessenen Gehalt erfolgt. Dazu zählen sowohl die ambulante als auch die stationäre psychotherapeutische Weiterbildung. Der Handlungsbedarf ist dringend, denn seit Herbst 2022 gibt es bereits die ersten AbsolventInnen der neuen Studiengänge und damit die ersten neuapprobierten PsychotherapeutInnen. Ihre Zahl wird bis Frühjahr 2024 auf ca. 1.000 und bis 2025 auf jährlich mindestens 2.500 AbsolventInnen ansteigen. Diesen PsychotherapeutInnen muss eine Weiterbildung in der Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit angemessener Bezahlung ermöglicht werden.

Zuletzt hatte die Psychotherapeutenschaft Deutschlands am 28. März 2023 in einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach appelliert, in den geplanten Versorgungsgesetzen auch die ausreichende Finanzierung der Weiterbildung von PsychotherapeutInnen zu regeln.

Die Petition (Id-Nummer: 148151) kann bis zum 01.06.2023 mitgezeichnet werden.

Kontakt:
Susanne Berwanger: Vizepräsidentin des BDP e.V. und Vorsitzende der Sektion Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.)
presse@bdp-verband.de

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Pressemitteilung
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Finanzierung der Weiterbildung
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