ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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PsychThG: Finanzierungsfragen noch offen

Derzeit wird noch nicht über die Finanzierungsfrage der zukünftigen Aus- und Weiterbildung diskutiert, darum geht es meistens erst am Ende. Aber eine Finanzierungsfrage wird weitgehend ausgeblendet: War bisher die Psychologinnen- und Psychotherapeutenausbildung zu ca 2/3 identisch, ist die Finanzierung der Ausbildung zukünftiger Psychologinnen und Psychologen mindestens unklar.

Während die meisten Akteure über die Finanzierung der zukünftigen Weiterbildung diskutieren, wird anscheinend ungerührt in Kauf genommen, dass bislang eine Studienfinanzierung unter dem Fokus der Psychologie offen bleibt. Ob, wie und wo zukünftig Psychologinnen und Psychologen ausgebildet werden, hat sehr wohl etwas mit der zukünftigen Psychotherapeutenausbildung zu tun. So zu tun, es werde sich das irgendwie schon richten lassen, wirkt gönnerhaft und zeugt von Desinteresse.

Deshalb ist wichtig:

  • Das BMG hält mit einem Entwurf eine Verordnung über die Studieninhalte hinter dem Berg. Im Referentenentwurf war noch unverblümt zu lesen, dass zukünftige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten keine Psychologinnen und Psychologen sein werden. Das wurde im Gesetzentwurf nur geringfügig revidiert. Im Gesetzestext-Entwurf ist von Psychologie viel zu wenig zu finden.
     
  • Die Forderung nach einem „polyvalenten Bachelor“ wurde bisher zwar aufgegriffen aber der Begriff ist neu und mindestens zweideutig: Denn worauf bezieht sich die Polyvalenz ? Der BDP ist der Überzeugung, dass er sich auf Anwendungsfelder und Grundfächer innerhalb der Psychologie bezieht, so war der Begriff erfunden worden. Der Gesetzgeber hält sich aber offen, darunter auch die Polyvalenz zwischen Psychologie und sog. Bezugswissenschaften zu verstehen. Und unter dieser Prämisse ist die Psychologie als Ausbildungsfach ganz erheblich gefährdet. Das ist aus unserer Sicht inakzeptabel. Es muss im Gesetz stehen: „polyvalenter Bachelor in Psychologie
     
  • Wir stehen leider vielleicht am Scheideweg: Wenn in zukünftigen Psychotherapiestudiengängen die Psychologie an Bedeutung verliert, wird es Psychologinnen und Psychologen geben, die jenseits der Psychotherapie spezifisch kompetenter sind, deren Kompetenzen erhaltenswert sind und deren Ausbildung finanziert sein muss. Wenn diese Frage einfach ignoriert wird, ist es wahrscheinlich, dass die Finanzierung bisheriger Psychologiestudiengänge einfach auf zukünftige Psychotherapiestudiengänge umgeschichtet wird. Die Psychotherapie-Studiengänge inhaltlich psychologisch zu gestalten, haben die Hochschulen unter dem Diktat von BMG und Landesbehörden weit weniger in der Hand als bisher – und manche Hochschulen wollen vielleicht auch keine psychologische Prägung des Psychotherapie-studiums.    
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