ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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Resolution der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus (BAG-PVA)

Resolution

Für die Abbildung der psychosozialen, neuropsychologischen, psychotherapeutischen und künstlerischen Therapien in den Vorhaltebudgets und Leistungsgruppen nach dem Krankenhausreformgesetz

Wir setzen uns dafür ein, dass die notwendigen Ökonomisierungsprozesse im Gesundheitswesen nicht zu Lasten einer notwendigen und effektiven psychosozialen Unterstützung für Patient*innen erfolgen darf und sich die medizinische Versorgung an den individuellen Patient*innenbedürfnissen zu orientieren hat.

Die immer komplexer werdende, hochtechnisierte und -strukturierte medizinische Versorgung in unseren Krankenhäusern ist für immer mehr und schwerst erkrankte Menschen ohne eine umfassende psychosoziale Begleitung und Behandlung nicht mehr zeitgemäß.

Daher fordern wir mit unserer Reaktion auf das am 10. Juli 2023 vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichte Eckpunktepapier zum Krankenhausreformgesetz die Abbildung und Integration der OPS-Codierungen der psychosozialen, neuropsychologischen, psychotherapeutischen und künstlerischen Therapien in den Leistungsgruppen sowie deren Vorhaltung in den aufgrund von Schließungen oder Fusionen aufnehmenden Standorten im erforderlichen Umfang.

Für jedes Akutrankenhaus müssen seinen Leistungsbereichen entsprechend nicht nur spezifisch qualifizierte Fachkräfte wie psychologische und ärztliche Psychotherapeut*innen bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, Künstlerische Therapeut*innen, Psycholog*innen, Pädagog*innen und Sozialarbeiter*innen / Sozialpädog*innen zur Verfügung stehen. Sondern es braucht besonders auch die Verankerung von Fachpsycholog*innen (z. B. Neuropsycholog*innen, Palliative Care, Psychodiabetolog*:innen, Psychoonkolog*innen, Intensiv- und Notfallpsycholog*:innen), die gemäß den Anforderungen nationaler und internationaler Leitlinien eine frühzeitig einsetzende Behandlung, Unterstützung und Beratung anbieten. Diese Stellen müssen langfristig angelegt, fest integriert und sicher finanziert sein.

Schwere und chronische körperliche Erkrankungen sind regelhaft mit hohen psychischen Belastungen verbunden. Werden diese nicht frühzeitig fachgerecht identifiziert, können diese z. B. durch vermeidbare Folgeerkrankungen, Chronifizierungen oder lange andauernde Arbeitsunfähigkeit zu hohen Folgekosten für das Gesundheitssystem führen. Frühzeitige Unterstützung, Intervention und Beratung fördert den Genesungsprozess und befähigt die betreffenden Patient*innen und neue Bewältigungsstrategien zu entwickeln.

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Psychologie und Gesundheit
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