ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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Factsheet zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

Ausgangslage, bestehende Probleme und Forderungen der Psychotherapeutenschaft

Wie ist die Ausgangslage?

  • Seit September 2020 gibt es eine neue Ausbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Diese heißt nun Weiterbildung. Diese neue Weiterbildung ist angelehnt an die ärztliche Weiterbildung. 


Was ändert sich?

  • Nach Abschluss des Psychotherapiestudiums folgt die Approbation. Sie erlaubt, den Beruf selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. 
  • ABER:  Um sich mit einer Kassenpraxis niederlassen zu können, ist nach der Approbation eine Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin, zum Fachpsychotherapeuten erforderlich!
  • Für die Weiterbildung benötigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine spezielle Weiterbildungsstelle, um praktische Erfahrungen zu sammeln und zu lernen, wie die psychotherapeutische Tätigkeit in einer Ambulanz, Praxis oder Klinik aussieht. Hinzu kommen Theorievermittlung, Behandlungssupervision und Selbsterfahrung. Die Weiterbildung dauert mindestens fünf Jahre, davon mindestens zwei Jahre in einer Praxis oder ei-ner Ambulanz und mindestens zwei Jahre in einer Klinik. 


Was ist das Problem? 

  • Da es keine gesicherte Finanzierung gibt, werden derzeit nicht genügend Weiterbildungsstellen eingerichtet. 
  • Psychotherapie-Ambulanzen und -Praxen, die grundsätzlich Wei-terbildungsstätten werden könnten, richten keine Weiterbildungsstellen ein, weil die Einnahmen aus der Patientenbehandlung nicht ausreichen, um den Weiterbildungs-Teilnehmerinnen und -Teilnehmern ein angemessenes Gehalt bezahlen zu können und die Kosten für die Weiterbildungsinhalte (Theorievermittlung, Behandlungssupervision und Selbsterfahrung) zu decken.  
  • Kliniken wiederum bekommen nur eine bestimmte Anzahl an Personalstellen für die Versorgung von Patientinnen und Patienten finanziert, sogenannte Planstellen. In der stationären Versorgung gibt es jedoch zu wenig offene Planstellen, die in Weiterbildungsstellen umgewandelt werden können. 
  • Zum Hintergrund: Viele Planstellen an Kliniken wurden in den letzten 15 Jahren in schlecht bezahlte Praktikumsstellen für die postgraduale Psychotherapeutenausbildung umgewandelt, die bis Anfang der 2030er-Jahre vollständig durch die neue Struktur aus Studium und Weiterbildung abgelöst wird.  
  • Aufgrund der geringen Vergütung der Ausbildungs-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer (Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung – PiA) wurde eine Planstelle oft mit zwei oder mehr Ausbildungs-Teilnehmerinnen und -Teilnehmern besetzt. 
  • Für Studierende des neuen Psychotherapiestudiums besteht deshalb Unklarheit, ob es ausreichend Weiterbildungsstellen in Kliniken, Praxen und Ambulanzen geben wird, um ihre Weiterbildung direkt nach dem Studium beginnen zu können. 
  • Das Problem ist akut, weil es bereits seit Herbst 2022 Absolventinnen und Absolventen des neuen Psychotherapie-Studiengangs gibt, die eine Weiterbildungsstelle suchen. Die Situation verschärft sich, da Anfang 2024 rund 1.000 Absolventinnen und Absolventen erwartet werden, ab 2025 jährlich mindestens 2.500. 
     

Die Konsequenz 

  • Ohne eine ausreichende Zahl an Weiterbildungsstellen wird es mittel-/langfristig zu Engpässen in der psychotherapeutischen Versorgung kommen, weil es nicht genügend weitergebildete Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten gibt. Denn erst in der Weiterbildung spezialisieren sich die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für die Gebiete „Erwachsene“, „Kinder und Jugendliche“ sowie „Neurologische Psychotherapie“. 

 
Was wird gefordert?

  • Die Psychotherapeutenschaft fordert, dass die Gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung einen finanziellen Zuschuss für die ambulante Weiterbildung in Praxen bereitstellen (ähnlich wie bei der Förderung der Weiterbildung zum Hausarzt oder anderen grundversorgenden Fachärzten wie Frauenärzten, Augenärzten und Kinder- und Jugendärzten).  
  • Praxen sollen über ihren bisherigen Umfang hinaus Patientenbehandlungen durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbringen können.  
  • Bei der Vergütung der Behandlungsleistungen der Weiterbildungsambulanzen sind alle von den Weiterbildungs-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer verursachten Kosten (Personal- und Sachkosten zur Erbringung der Behandlungsleistungen) sowie Kosten für die Weiterbildung (u. a. Theorie, Supervision und Selbsterfahrung) zu berücksichtigen. 
  • Für die stationäre Weiterbildung sollen Kliniken zusätzlich zu den in Weiterbildungsstellen umgewandelten Planstellen bei Bedarf weitere Stellen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung finanziert bekommen. 
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