ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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BDP unterstützt Petition zur Finanzierung der Weiterbildung

Pressemitteilung

Aufruf zur Mitzeichnung der Petition 148151

Berlin, 04.05.2023

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) sowie die Fachsektion VPP (Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Therapeuten im BDP) unterstützen die an den Deutschen Bundestag adressierte Petition zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung und rufen zur Mitzeichnung auf.

Eingereicht wurde die Petition von Felix Kiunke, Psychologie-Student aus Kassel. Er fordert, die angemessene Finanzierung der obligatorischen ambulanten und stationären Weiterbildung gesetzlich zu regeln, um die psychotherapeutische Versorgung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie die berufliche Zukunft der zukünftigen PsychotherapeutInnen zu gewährleisten.

„Die Behandlung psychisch Erkrankter wird zu einem großen Teil von der Berufsgruppe Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durchgeführt. Bislang mussten diese ihre Ausbildung großteils selbst finanzieren und arbeiteten im Rahmen der Ausbildungsjahre oftmals unter prekären Bedingungen. Diese Situation ist unhaltbar. Eine Regelung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zur Gewährleistung einer ausreichenden Versorgung psychisch Erkrankter ist längst überfällig,“ so Susanne Berwanger, BDP-Vizepräsidentin und Vorsitzende des VPP im BDP. „Wir rufen deshalb dazu auf, die Petition mit zu zeichnen und so der Politik die Dringlichkeit des Anliegens näherzubringen.“

Die Heilberufsgesetze der Länder sehen vor, dass die gesamte Weiterbildung in hauptberuflicher Tätigkeit mit einem angemessenen Gehalt erfolgt. Dazu zählen sowohl die ambulante als auch die stationäre psychotherapeutische Weiterbildung. Der Handlungsbedarf ist dringend, denn seit Herbst 2022 gibt es bereits die ersten AbsolventInnen der neuen Studiengänge und damit die ersten neuapprobierten PsychotherapeutInnen. Ihre Zahl wird bis Frühjahr 2024 auf ca. 1.000 und bis 2025 auf jährlich mindestens 2.500 AbsolventInnen ansteigen. Diesen PsychotherapeutInnen muss eine Weiterbildung in der Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit angemessener Bezahlung ermöglicht werden.

Zuletzt hatte die Psychotherapeutenschaft Deutschlands am 28. März 2023 in einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach appelliert, in den geplanten Versorgungsgesetzen auch die ausreichende Finanzierung der Weiterbildung von PsychotherapeutInnen zu regeln.

Die Petition (Id-Nummer: 148151) kann bis zum 01.06.2023 mitgezeichnet werden.

Kontakt:
Susanne Berwanger: Vizepräsidentin des BDP e.V. und Vorsitzende der Sektion Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.)
presse@bdp-verband.de

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Finanzierung der Weiterbildung
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