ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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Bei der geplanten Krankenhausreform zur Verbesserung der psychosozialen Versorgung bleiben Psychologie und Psychotherapie auf der Strecke

Stellungnahme des BDP zur Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung im Bereich der Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie

Pressemitteilung

Berlin, 14. Februar 2024: In ihrer achten Stellungnahme zur Reformierung der Kranken-hausbereiche Psychiatrie/Psychosomatik hat die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzte 17-köpfige Expert*innen-Kommission ihre Empfehlungen veröffentlicht. Grundsätzlich begrüßt der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) e. V. Reformvorhaben des BMG zur Verbesserung der psychosozialen Versorgung. 

Richtig und wichtig sind die empfohlenen Maßnahmen zur sektorenübergreifenden Verbesserung der Versorgung psychischer Erkrankungen mit der Schaffung flexibler Übergänge zwischen den Bereichen der ambulanten und stationären Versorgung. Allerdings müssen auch die psychologischen und psychotherapeutischen Versorgungsleistungen hier Berücksichtigung finden. Schon die Zusammensetzung der Expert*innen-Kommission aus verschiedenen Fachgebieten, beispielsweise der Gesundheitsökonomie oder Versorgungsforschung, aber ohne Einbezug der Psychologie / Psychotherapie, fällt hier ins Auge.

Zwar wird in den Vorschlägen der Kommission der weitere Ausbau der Versorgung psychisch Erkrankter gefordert. Doch es bleibt zu befürchten, dass trotz der Vorgaben in der Personalrichtlinie Psychiatrie in Kliniken und Krankenhäusern zu wenige Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen für eine leitlinienorientierte Psychotherapie angestellt werden. Überraschenderweise findet die Psychotherapie als leitlinienorientierte Heilbehandlung im gesamten Text der Stellungnahme der Kommission keine Erwähnung. Dabei wünschen sich immer mehr psychisch erkrankte Menschen eine nicht ausschließlich medikamentöse, sondern wissenschaftliche und leitlinienorientierte und damit eine oftmals vordergründig psychotherapeutische Behandlung.

Nicht nur im stationären, sondern auch ambulanten Bereich besteht seit langer Zeit ein Versorgungsmangel im Bereich psychischer Erkrankungen, eine an der aktuellen Situation ausgerichtete Bedarfsplanung steht noch aus. Insgesamt könnte die Berücksichtigung bereitstehender psychotherapeutischer Fachkräfte bestehende Versorgungsmängel im stationären und ambulanten Bereich beheben. 

Grundsätzlich sollte bei Fragen zu psychischen Erkrankungen sowie zur psychischen und psychosozialen Gesundheit die Disziplin Psychologie beteiligt werden. Eine zentrale Forderung des Verbandes in der Stellungnahme ist es daher, die psychologisch-psychotherapeutische Expertise zu berücksichtigen und Vertreter*innen dieser Fachbereiche in die Regierungskommission zu berufen. 

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: +49176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de

Hier geht es zur Stellungnahme.
 

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Psychologie und Gesundheit
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