ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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BDP unterstützt Forderungen des psychotherapeutischen Nachwuchses zur Finanzierung der Weiterbildung

Pressemitteilung

Aktionstag der Studierenden heute am 4. Mai 2023

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) sowie die Fachsektion VPP (Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP) stellen sich hinter die Forderung von Studierenden, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nach dem Studium hinreichend zu sichern.

„Die Studierenden demonstrieren heute für die Zukunft der Psychotherapie“, betont Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK. „Ohne eine ausreichende Finanzierung wird es nicht genügend Weiterbildungsplätze geben und damit in Zukunft auch nicht genügend Fachpsychotherapeut*innen für die psychotherapeutische Versorgung. Die zukünftigen PsychotherapeutInnen haben ein Recht darauf, die Weiterbildung unter verlässlichen und angemessenen finanziellen Rahmenbedingungen zu absolvieren“, so Munz weiter. BDP und VPP unterstützen deshalb die Forderung der Studierenden mit Nachdruck.

Im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages machen die Studierenden mit Protestaktionen und Informationsständen in vielen deutschen Städten darauf aufmerksam, dass die finanziellen Rahmenbedingungen für die obligatorische ambulante und stationäre Weiterbildung noch nicht ausreichend geregelt sind.

 

Kontakt:
Susanne Berwanger: Vizepräsidentin des BDP e.V. und Vorsitzende der Sektion Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP in BDP e.V.)
presse@bdp-verband.de

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Pressemitteilung
Schlagworte:
Finanzierung der Weiterbildung
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