ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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BDP unterstützt ausdrücklich GK II-Resolution mit Forderung an alle Bildungs- und Wissenschaftsministerien der Länder und des Bundes zu mehr Verfahrens- und Methodenvielfalt an Universitäten und Hochschulen

Pressemitteilung

Im September 2020 trat das neue Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in Kraft. Die Ausbildung zum Master in klinischer Psychologie und Psychotherapie mit anschließender Approbation wurde neu geregelt. An vielen Universitäten und Hochschulen werden die neuen Ausbildungsgänge noch finalisiert, an manchen Lehrstätten wurden die neuen Studiengänge bereits akkreditiert.

Der Gesprächskreis II (GK II) ist ein Zusammenschluss aller maßgeblichen psychotherapeutischen Fach- und Berufsverbände in Deutschland, inklusive der Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeuten (VPP im BDP, Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen). Die Verbände weisen nun mit Nachdruck darauf hin, dass sowohl in den Studiengängen nach altem Recht als auch bei den ersten neuakkreditierten Studienangeboten die im neuen Gesetz geforderte Vielfalt an Verfahren und Methoden nicht gewährleistet ist.

Zu den zentralen Zielen der Ausbildungsreform gehörte eine Qualifizierung von Studierenden im gesamten Spektrum des psychotherapeutischen Fachgebietes. Verfahrens- und Methodenvielfalt der Psychotherapie muss fachlich fundiert im Studium gelehrt werden, um Patientinnen und Patienten bestmöglich und differenziert behandeln zu können. Diese Vielfalt umfasst die vier psychotherapeutischen Grundorientierungen Verhaltenstherapie, die psychodynamische Psychotherapie, die Systemische Therapie und die Humanistische Psychotherapie.

Lehrstühle und Professuren für alte und erste neue Studiengänge sind v.a. an staatlichen Universitäten überproportional häufig verhaltenstherapeutisch orientiert, sodass die übrigen wissenschaftlich anerkannten Verfahren und Grundorientierungen Gefahr laufen, auch weiterhin nur „am Rande“ vermittelt zu werden.

Um dem entgegenzuwirken fordert der GK II deshalb Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Vorgaben im Hinblick auf Verfahrens- und Methodenvielfalt für das Studium der klinischen Psychologie/Psychotherapie. In diesem Zusammenhang muss auch die Besetzung der im Kontext der Ausbildungsreform neu geschaffenen Stellen mit VertreterInnen aller Verfahren und Grundorientierungen der Psychotherapie berücksichtigt werden.

Die von den Humanistischen Verbänden im GK II initiierte Resolution wurde ohne Gegenstimmen im Konsens aller beteiligten Verbände verabschiedet und an alle Bildungs- und Wissenschaftsministerien auf Landes- und Bundesebene versendet.


Kontakt
Susanne Berwanger: Vizepräsidentin des BDP e.V. und Vorsitzende der Sektion Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP in BDP e.V.)
presse@bdp-verband.de

HIer geht es zur Resolution.

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