ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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BDP fordert: Psychotherapeutische Versorgung wirklich verbessern!

Lange angekündigtes Versorgungsgesetz bleibt deutlich hinter seinen Möglichkeiten zurück

Pressemitteilung

Berlin, 02.04.2024: Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sowie seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP) begrüßt den Arbeitsentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) als richtigen und wichtigen Schritt. Der Gesetzesentwurf, mit dem diverse Bereiche der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in Deutschland geregelt werden sollen, bleibt jedoch deutlich hinter den umfangreichen im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation psychisch erkrankter Menschen zurück. 

Die Länge der Wartezeiten auf einen Therapieplatz ist regional sehr unterschiedlich. Der Verband begrüßt das Vorhaben der Einführung einer eigenen Bedarfsplanungsgruppe für Leis-tungserbringer*innen für die Behandlung von Kinder- und Jugendlichen im Entwurfstext. Hier können Parameter wie die Entfernung zwischen Wohnort und Praxis berücksichtigt und dem Bedarf an zusätzlichen Niederlassungsmöglichkeiten Rechnung getragen werden. In einem weiteren Schritt braucht es auch Lösungen bei der Versorgung von erwachsenen Patient*innen in ländlichen und strukturschwachen Regionen. „Vielerorts finden Patient*Innen keinen Therapieplatz. Im Ruhrgebiet betragen die Wartezeiten beispielsweise bis zu zwei Jahren. Die Bedarfsplanung muss sich deshalb am realen Bedarf der Betroffenen orientieren – für Patient*innen aller Altersgruppen“, fordert VPP-Regionalgruppen-Vorsitzende in NRW, Dr. Johanna Thünker.

Und: „Da wo Schwerstkranke behandelt werden, muss eine leitliniengerechte Behandlung sichergestellt sein. Davon sind wir in deutschen Psychiatrien weit entfernt“, kritisiert Susanne Berwanger, Vizepräsidentin des BDP und fordert, Psychotherapeut*innen mit Fachkunde endlich in der Stellenplanung gemäß Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie in ausreichendem Umfang zu berücksichtigen. Trotz der absoluten Dringlichkeit wurde dieser Bereich vom Bundesgesundheitsministerium noch nicht berücksichtigt.

Die Versorgung von psychisch erkrankten Menschen bedarf insgesamt einer deutlichen Verbesserung, bei der die ohnehin knappen Ressourcen sinnvoll und effizient einsetzt werden. Über die Verfügbarkeit von ausreichenden ambulanten Behandlungsmöglichkeiten hinaus, braucht es dafür eine Vernetzung zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen. Hierfür müssen Strukturen in der Regelversorgung geschaffen und etabliert werden.

Aktuell besteht zwar noch kein Fachkräftemangel im Bereich der Psychotherapie, kurzfristige Versorgungsengpässe könnten allein durch das Schaffen von Kassensitzen bzw. Stellen in Kliniken geschaffen werden. Mittelfristig besteht jedoch die Notwendigkeit, die Versorgung durch einen gut qualifizierten Nachwuchs sicherzustellen. Dies ist allerdings in Gefahr, denn mit dem Psychotherapie-Ausbildungsreformgesetz wurde 2019 zwar die psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung neu geregelt, jedoch dabei die Finanzierung der Weiterbildung vergessen! 

Es ist noch ein weiter Weg, um die Versorgung von psychisch erkrankten Menschen zu verbessern und langfristig zu sichern. Der BDP und seine Sektion VPP fordern deshalb in Richtung Ampel-Koalition den Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag nun Taten folgen zu lassen und das GVSG in diesem Sinne nachzubessern.

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: +49176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de
 

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