ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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Die nicht nur in Deutschland, sondern auch europaweit  und von der Weltgesundheitsorganisation nachgewiesene Zunahme psychischer Erkrankungen spielt offenbar in den Überlegungen der Verfasser dieses Gesetzentwurfs keine Rolle. „Hartnäckig halten die Verantwortlichen an einer unwissenschaftlichen und unrealistischen Berechnungsgrundlage fest, der zufolge die meisten Gebiete in Deutschland überversorgt sind“, so Eva Schweitzer-Köhn, Bundesvorsitzende des VPP im BDP. Wir fordern die Abschaffung der sogenannten Stichtagsregelung von 1999, die damals schon falsch war und heute nicht richtiger geworden ist, sowie eine Neuberechnung des Bedarfs an Psychotherapeuten. Bereits im März hatte Schweitzer-Köhn sich in einem Interview mit „report psychologie“ dafür ausgesprochen, dass sich die Versorgungsplanung an der Morbidität in der Bevölkerung orientiert. Die Zahlen dafür seien verfügbar und müssten nur endlich in die Versorgungsplanung einfließen. „Wenn die Verantwortlichen (noch) nicht bereit sein sollten, die Bedarfsplanung an den tatsächlichen Bedarfen auszurichten, sollten sie mindestens  die Stichtagsregelung für die Psychotherapie  auf den 1.1.2012 als Stichtag ausrichten, um so die Psychotherapie wenigstens im gegenwärtigen Umfang zu sichern und nicht noch zu kürzen“, schlägt BDP-Vizepräsident Bertram als Kompromisslösung vor.

Die Politik ist hier gefordert, denn die Krankenkassen scheuen zusätzliche Kosten, weil sie keine Zusatzbeiträge einführen wollen, die ihre Position im Wettbewerb mit anderen Kassen schwächen.  Alle möglichen Mehrkosten für eine bessere Versorgung werden künftig von den Versicherten allein getragen werden, denn die Beiträge der Arbeitgeber wurden eingefroren. „Wir müssen offen die Diskussion darüber führen, was eine gute psychotherapeutische Versorgung  uns wert ist. Und wir müssen offensiv darüber sprechen, was durch eine gute psychotherapeutische Versorgung an anderer Stelle eingespart wird“, erklärt Schweitzer-Köhn. „In dieser Diskussion helfen uns keine Mythen wie der von der Kostenexplosion im Gesundheitswesen, der seit Jahren gebetsmühlenartig wiederholt wird. Das Verhältnis der Gesundheitskosten zum Bruttoinlandsprodukt ist in Wahrheit während der vergangenen 20 Jahre etwa gleich geblieben, immer um 10%. Die aktuelle Studie der TK zeigt zudem sehr eindrucksvoll, wie effektiv und kostensparend Psychotherapie ist: jeder in die Psychotherapie investierte Euro führt innerhalb eines Jahres zu einer Einsparung von ca. zwei bis vier Euro an krankheitsbedingten Kosten.

BDP-Vizepräsident Bertram macht zudem auf die Überalterung der Psychotherapeuten aufmerksam: 2008 waren in Berlin fast 70 Prozent der mit Kindern und Jugendlichen arbeitenden Kollegen über 50 Jahre alt. Und bei den übrigen Psychotherapeuten sieht es nicht wesentlich anders aus. „Wir erwarten also nicht nur bei Hausärzten eine massive Unterversorgung in den nächsten 10 – 20 Jahren.“

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