ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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Breites Bündnis fordert Gesetzesänderung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

Anhörung am 3. Juli im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Pressemitteilung

Ein breites Bündnis aus Studierenden der Psychologie und Psychotherapie, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung, staatlich anerkannten Ausbildungsstätten Hochschul-Lehrerinnen und -Lehrer, Psychotherapeutenkammern und Psychotherapeutenverbänden, steht nach wie vor geschlossen hinter der Forderung des Studenten Felix Kiunke, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung gesetzlich zu regeln. Seine beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition hat mehr als 72.000 Unterstützerinnen und Unterstützter gefunden und wird deshalb am 3. Juli 2023 Gegenstand einer Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sein. 


Felix Kiunke steht kurz vor dem Abschluss seines Studiums und möchte anschließend die Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten beginnen. Derzeit ist nicht gesichert, dass es für ihn und andere Absolvent*innen des neuen Studienganges ausreichend Weiterbildungsstellen gibt und sie eine Chance haben, die neue Weiterbildung zu absolvieren. Das hat gravierende Folgen auch für die Versorgung von psychisch kranken Menschen in Deutschland. Ohne Weiterbildung wird es in einigen Jahren keinen Nachwuchs mehr für die Psychotherapie mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen geben.


Seit der Reform von 2019 besteht die Psychotherapeutenausbildung aus einem Psychotherapiestudium an einer Universität und einer anschließenden Weiterbildung zum/zur Fachpsychotherapeut*in in Anstellung. In der Weiterbildung haben die approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Anspruch auf ein angemessenes Gehalt. Die Psychotherapeutenkammern haben in den vergangenen Jahren unter Mitwirkung des gesamten Berufsstandes neue Weiterbildungsordnungen erarbeitet. Aber ohne Gesetzesänderung fehlen die finanziellen Mittel, damit Praxen, Ambulanzen und Kliniken genügend Weiterbildungsstellen schaffen können, die die Anforderungen der Weiterbildungsordnungen erfüllen.  


Viele weitere Infos wie die Pressemappe samt den Eckdaten zur Anhörung, Factsheet, Statements PsyFaKo, BAG, Kammern, Gk II, O-Töne von Studierenden und Absolvent*innen, Interviews mit Felix Kiunke und Dr. Andrea Benecke finden Sie hier auf der Website des BDP. 

Kontakt
Dipl.-Psych. Susanne Berwanger, Vizepräsidentin des BDP, Vorsitzende der Sektion VPP
Dipl.-Psych. Dr. Johanna Thünker, VPP 
presse@bdp-verband.de

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