ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

personal health record tablet pc german

BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

Verwandte Beiträge

Interview mit Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)

"Spätestens ab 2035 wird uns der psychotherapeutische Nachwuchs für die Versorgung fehlen."

  • Warum unterstützt die BPtK die Petition? 

Dr. Andrea Benecke: „Mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung und der Verabschiedung der Weiterbildungsordnungen durch die Psychotherapeutenkammern wurden die besten Voraussetzungen für eine moderne Qualifizierung des psychotherapeutischen Nachwuchses geschaffen, die für alle Facetten des Berufes befähigt. Die Umsetzung darf jetzt nicht daran scheitern, dass die Finanzierung unzureichend ist und in der Folge zu wenig Weiterbildungsstellen entstehen.“

  • Die BPtK hat sich sehr für eine Reform eingesetzt. Was ist der grundlegende Unterschied zwischen der neuen Weiterbildung und der alten Ausbildung? 

„Im Gegensatz zur bisherigen postgradualen Ausbildung findet die Weiterbildung – wie bei den Ärztinnen und Ärzten – in Berufstätigkeit statt, mit dem Anspruch auf ein angemessenes Gehalt. Nach dem Psychotherapiestudium und der Approbation arbeiten die Weiterbildungs-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer mindestens zwei Jahre in einer Klinik und mindestens zwei Jahre in einer Ambulanz oder Praxis und erwerben dabei alle praktischen und theoretischen Kenntnisse, die sie als Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten benötigen.“

  • Welche Folgen für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen befürchten Sie, wenn die Umsetzung der Weiterbildung nicht gelingt?  

„Spätestens 2035 läuft die postgraduale Psychotherapeutenausbildung aus. Nur Fachpsychotherapeutinnen, Fachpsychotherapeuten, also die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die eine Weiterbildung absolviert haben, können eine Zulassung als Kassen-Psychotherapeutin, bzw. -Psychotherapeut, erhalten. Spätestens ab 2035 wird uns der psychotherapeutische Nachwuchs für die Versorgung fehlen, wenn es bis dahin nicht in ausreichender Zahl weitergebildete Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten gibt. Die Umsetzung der Weiterbildung hängt an der Finanzierung ausreichender Weiterbildungsstellen.“

  • Hat die BPtK konkrete Vorschläge dafür, welche gesetzlichen Änderungen für eine ausreichende Finanzierung der Weiterbildung nötig sind?  

„Für die ambulante Weiterbildung in Praxen fordern wir einen Gehaltszuschuss, finanziert von den Gesetzlichen Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen. Also eine analoge Regelung zur Förderung der Weiterbildung zur Hausärztin (Hausarzt) oder grundversorgenden Fachärztin (Facharzt), die es bereits gibt. Darüber hinaus muss den Praxen ermöglicht werden, über ihren bisherigen Umfang hinaus Patientenbehandlungen durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeu-ten in Weiterbildung erbringen zu lassen. Bei der Vergütung der Behandlungsleis-tungen von Weiterbildungsambulanzen sind alle Kosten zu berücksichtigen. Neben den Personal- und Sachkosten zur Erbringung der Behandlungsleistungen durch die Weiterbildungs-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer gehören dazu auch die Kosten für Weiterbildungsleistungen wie Theorie, Supervision und Selbsterfahrung. Für die stationäre Weiterbildung sollen Kliniken bestehende Stellen in Weiterbildungsstellen umwandeln und zusätzlich weitere Stellen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten finanziert bekommen, wenn diese für die Weiterbildung benötigt werden.“ 

Veröffentlicht am:
Kategorien:
News
PsychThG
Logo Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

Wir unterstützen alle Psychologinnen und Psychologen in ihrer Berufsausübung und bei der Festigung ihrer professionellen Identität. Dies erreichen wir unter anderem durch Orientierung beim Aufbau der beruflichen Existenz sowie durch die kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen aus Wissenschaft und Praxis für den Berufsalltag.

Wir erschließen und sichern Berufsfelder und sorgen dafür, dass Erkenntnisse der Psychologie kompetent und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Darüber hinaus stärken wir das Ansehen aller Psychologinnen und Psychologen in der Öffentlichkeit und vertreten eigene berufspolitische Positionen in der Gesellschaft.

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen