ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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Viel Bürokratie und wenig Nutzen – Qualitätssicherungsinstrument für Psychotherapie geht nach G-BA-Beschluss in die Erprobungsphase

Pressemitteilung

Berlin, 24.01.2024: Nach deutlicher Kritik im Vorfeld hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jetzt einen Beschluss zur Änderung der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) in der ambulanten Psychotherapie beschlossen. Das Instrument soll nun zunächst in einer Modellregion in NRW erprobt und evaluiert werden. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sowie dessen Sektion VPP (Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP) begrüßen diese Entscheidung des G-BA für eine Erprobungsphase als absolute Notwendigkeit. Gleichzeitig kritisiert der Verband in diesem Zusammenhang den hohen administrativen Aufwand bei einem eher fraglichen Nutzen des geplanten Verfahrens.

Das neue QS-Verfahren soll das etablierte Antrags- und Gutachterverfahren bei (Langzeit‑)Behandlungen ablösen. Sowohl bei Patient*innen als auch Behandler*innen sollen aufwendige Befragungen zu bereits erfolgten Therapie durchgeführt werden. „Ambulant behandelte Patient*innen sollen zukünftig einen 14-seitigen Fragebogen retrospektiv ausfüllen, obwohl es bereits eine Reihe von Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Psychotherapie gibt“, kritisiert BDP-Vizepräsidentin Susanne Berwanger. Psychotherapeut*innen verfügen über eine fundierte Ausbildung und sind zu regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen verpflichtet. In den ambulanten Kassenpraxen gibt es zudem Qualitätsmanagementsysteme sowie Feedback- und Beschwerdesystem für Patient*innen.

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„Damit das aufwendige Prozedere überhaupt einen Nutzen hat, müsste das Verfahren von einem unabhängigen Institut ergebnisoffen evaluiert werden. Und um Kolleg*innen vor Ort mitzunehmen, müssten diese gut informiert und für entstehende Mehraufwände entschädigt werden“, fordert Dr. Johanna Thünker, Vorsitzende der VPP-Regionalgruppe NRW. Der Verband sieht eine Zukunft des neuen Konzeptes nur, wenn die Prozesse verschlankt und ein tatsächlicher Nutzen nachgewiesen werden können. Alles andere könnte der ohnehin kaum ausreichenden psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung eher schaden.

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: +49176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de

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