ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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Psychotherapie in Gefahr – Finanzierung der Weiterbildung endlich sicherstellen!

Kundgebung am Freitag fordert überfällige Regelung

Pressemitteilung

Berlin, 11. April 2024: Am Freitag, 12.04.2024, findet von 12:30 bis 13:15 Uhr vor dem Congress Centrum Würzburg eine Kundgebung statt, mit der ein breites Bündnis aus Studierenden, Psychotherapeutenkammern, Psychotherapeutenverbänden, staatlich anerkannten Ausbildungsstätten und weiteren Interessengruppe auf die nach wie vor unzureichende Finanzierung der Weiterbildung des psychotherapeutischen Nachwuchses aufmerksam macht. 

Seit September 2020 gibt es einen neuen Qualifizierungsweg für Psychotherapeut*innen: Ein Psychologiestudium mit Approbation und einer anschließenden Weiterbildung. Angelehnt wurde die Struktur der neuen Weiterbildung an die ärztliche Weiterbildung, versäumt wurde jedoch bisher die Regelung ihrer Finanzierung. Dank einer massiven Unterfinanzierung der Weiterbildung gibt es aktuell kein ausreichendes Angebot an Weiterbildungsplätzen. 

Auf den dringenden Handlungsbedarf wurde bereits im letzten Jahr mit einer erfolgreichen Bundestagspetition aufmerksam gemacht. In der Folge der öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat dieser am 13. Dezember 2023 die Petition zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung überwiesen. Dieser Beschluss wurde am 18. Januar durch den Bundestag bestätigt. Jedoch bleiben die dringend benötigten Maßnahmen bisher aus. Die Absolvent*innen des Masterstudiengangs Klinische Psychologie/Psychotherapie stehen weitgehend ohne Weiterbildungsmöglichkeiten da.

Nach langsam steigenden Absolvent*innenzahlen wird für 2025 mit einer massiven Zunahme gerechnet. Ohne die Weiterbildung allerdings ist die Erlangung der Qualifikation für die psychotherapeutische Praxis unmöglich. Diese Situation gefährdet die zukünftige Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung.

Die Kundgebung am Freitag findet im Vorfeld des in Würzburg stattfindenden 44. Deutschen Psychotherapeutentag statt. Als Rednerinnen haben sich u. a. Judith Gerlach, bayrische Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention, sowie Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, angekündigt. 

Es besteht die Notwendigkeit, die langfristige psychotherapeutische Versorgung durch einen gut qualifizierten Nachwuchs sicherzustellen. Mit diesem Vorgehen der Ampel-Koalition, die damit nahtlos an die Versäumnisse der Vorgängerregierung bei der Gesetzesnovellierung an-knüpft, ist die Versorgung gefährdet. Der BDP und seine Sektion VPP fordern gemeinsam mit oben genanntem Bündnis die gesetzliche Regelung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung.

Ihre Ansprechpartnerin:
Dr. Johanna Thünker
Fon: +49 171 5390505
Mail: thuenker@vpp.org

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Finanzierung der Weiterbildung
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