ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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BDP sieht deutlichen Handlungsbedarf und fordert eine schnelle Verbesserung der stationären Versorgung schwer psychisch Erkrankter / Resolution

Pressemitteilung

Personalmangel, Energiekrise, Inflation – die Lage in Kliniken und Krankenhäusern in Deutschland spitzt sich zu. Darauf weist in diesen Tagen auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft mit Nachdruck hin. Damit stellt sich die Frage, inwieweit eine ausreichende stationäre Versorgung von Patientinnen und Patienten noch sichergestellt werden kann, insbesondere im Bereich besonders vulnerabler Gruppen, wie der stationären Versorgung schwer psychisch Erkrankter.

Gerade hier zeichnet sich eine besorgniserregende Entwicklung ab. Eine leitliniengerechte psychotherapeutische Behandlung ist nicht mehr flächendeckend in Kliniken in Deutschland gewährleistet. Grund dürfte ein möglicher Stellenabbau von ausgebildeten und erfahrenen Psychotherapeutinnen und -therapeuten zugunsten von Therapeutinnen und Therapeuten in Weiterbildung sein.

Bereits Anfang des Jahres wies die Gewerkschaft ver.di im Versorgungsbarometer auf die Verschlechterung der Versorgung in diesem Bereich hin. Die Sektion der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP (VPP – Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP e.V.) griff die Problematik nun auf dem diesjährigen Angestelltentag im Herbst 2022 auf und sieht deutlichen Handlungsbedarf.

Der BDP (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.) und die Sektion VPP setzen sich nun gemeinsam für eine Verbesserung der stationären Versorgung schwer psychisch Erkrankter ein und fordern eine umgehende Reform der Personalrichtlinie Psychiatrie.

Die seit 2020 geltende Personalrichtlinie Psychiatrie (PPP-RL) sollte eigentlich zu einer Verbesserung der Versorgung schwer psychisch Kranker in Psychiatrie und Psychosomatik führen. Doch aufgrund ungenauer Vorgaben bezüglich der Qualifikation psychotherapeutisch Behandelnder sowie einer nicht ausreichenden Ausweitung von Behandlungszeiten, zeichnen sich immer deutlicher die Versorgungslücken bei der stationären Therapie psychischer Erkrankter ab.

Kontakt:

Susanne Berwanger, Vorstandsvorsitzende der BDP-Sektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten e.V. (VPP)
presse@bpd-verband.de

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