ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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Pressemitteilung

BDP begrüßt Forderung des Bundesrates

Berlin, 29. September 2023: Der Bundesrat hat heute einen Entschließungsantrag (BR-Drs.403/23) angenommen, mit dem er die Bundesregierung auffordert, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu sichern. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) begrüßt den Beschluss des Bundesrates ausdrücklich.

„Mit einem Beschluss der Bundesländer setzt der Bundesrat ein klares Signal in Richtung Bundesregierung, die Finanzierung der Weiterbildung gesetzlich zu regeln und so für kommende Generationen von Absolvent*innen eine Planungssicherheit zu schaffen, die letztlich auch die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung langfristig sichert“, so BDP-Präsidentin Thordis Bethlehem. Spätestens mit dem ersten Versorgungsgesetz sollte das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss des Bundesrats umsetzen. Im Entschließungsantrag stellt der Bundesrat fest, dass die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung Voraussetzung dafür ist, genügend Weiterbildungsplätze zu schaffen und damit die Psychotherapeutenausbildungsreform umzusetzen.

Auf den dringenden Handlungsbedarf wurde bereits mit einer Bundestagspetition aufmerksam gemacht, die Anfang Juli 2023 im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Anhörung beraten wurde. Der Student Felix Kiunke hatte mit der Unterstützung eines breiten Bündnisses aus der Psychologie-Fachschaften-Konferenz sowie Verbänden, Kammern und Fachgesellschaften verdeutlicht, dass die Finanzierung der Weiterbildung gesetzlich geregelt werden muss, um den psychotherapeutischen Nachwuchs nicht zu gefährden. Ohne eine ausreichende Finanzierung wird es nicht genug Weiterbildungsstellen für Psychotherapeut*innen geben. Der Abschluss einer Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut* in im Anschluss an das Psychologiestudium mit Approbation ist aber Voraussetzung für die Niederlassung in einer ambulanten Praxis und die Abrechnung mit der gesetzlichenKrankenversicherung.

Weitere Informationen zur Petition finden Sie hier.

Ansprechpartner
Bettina Genée
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: +49176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de

Links:
Entschließungsantrag des Bundesrats: https://dserver.bundestag.de/brd/2023/0403-23.pdf
Empfehlung der Ausschüsse im Bundesrat: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1036/erl/14.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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