ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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BDP fordert: Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung jetzt regeln und Versorgung für die Zukunft sichern Petition erreicht Quorum

Pressemitteilung

Berlin, 1. Juni 2023: Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BPD) wertet es als großen Erfolg und Zeichen der Einigkeit des Berufsstandes, dass die von der gesamten Psychotherapeutenschaft Deutschlands unterstützte Bundestagspetition des Psychologiestudenten Felix Kiunke zur Finanzierung der Weiterbildung für PsychotherapeutInnen bereits fünf Tage vor Ablauf der Zeichnungsfrist allein mit den Onlinezeichnungen das Quorum von 50.000 Unterschriften erreichte. Am heutigen Donnerstag werden dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages Unterschriftenlisten mit ca. 17.000 zusätzlichen Mitzeichnungen übergeben.

„Der psychotherapeutische Nachwuchs braucht Planungssicherheit. Es muss gewährleistet sein, dass die erforderlichen Weiterbildungsplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Nur so kann auch für die Zukunft die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden“, so die Vize-Präsidentin des BDP, Susanne Berwanger.

Genau das fordert die Petition – die angemessene Finanzierung der obligatorischen ambulanten und stationären Weiterbildung von PsychotherapeutInnen soll jetzt gesetzlich geregelt werden, um die psychotherapeutische Versorgung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie die berufliche Zukunft der nachkommenden PsychotherapeutInnen zu gewährleisten.

Die Heilberufegesetze der Länder sehen vor, dass die gesamte Weiterbildung nach Abschluss des Studiums und bestandener Approbationsprüfung in hauptberuflicher Tätigkeit mit einem angemessenen Gehalt erfolgt. Dazu zählen sowohl die ambulante als auch die stationäre psychotherapeutische Weiterbildung. Es besteht umgehender Handlungsbedarf, denn seit Herbst 2022 gibt es erste AbsolventInnen der neuen Studiengänge und damit die ersten neuapprobierten PsychotherapeutInnen. Ihre Zahl wird bis zum Frühjahr 2024 auf circa 1.000 und bis 2025 auf jährlich mindestens 2.500 AbsolventInnen ansteigen.

Foto:
Petent Felix Kiunke (3. v. l.) vor dem Deutschen Bundestag mit Vertreter*innen eines breiten Bündnisses der Psychotherapeutenschaft (Bundeskonferenz der Psychotherapeut*innen in Ausbildung, Bundespsychotherapeutenkammer, Landespsychotherapeutenkammern, Psychotherapeutenverbänden, Hochschullehrer*innen, Ausbildungsinstitute, Psychotherapeut*innen in der KBV VV)“, Umschläge mit den Unterschriftenlisten in den Händen haltend.

Link:
Petition 148151: Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeut*innen: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_03/_23/Petition_148151.html

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: +49176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de

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Pressemitteilung
Schlagworte:
Finanzierung der Weiterbildung
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