ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

personal health record tablet pc german

BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

Verwandte Beiträge

BDP fordert umgehende Umsetzung des Koalitionsvertrags zur Verbesserung der Versorgung psychischer erkrankter Menschen

Pressemitteilung

Die Versorgung psychisch erkrankter Menschen in Deutschland ist prekär. Im Durchschnitt warten sie rund ein halbes Jahr auf einen ambulanten Psychotherapieplatz. Noch schwerer haben es Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen – für sie ist es oft unmöglich überhaupt eine passende ambulante Hilfe zu finden.

Zu diesem Ergebnis kam offenbar auch die Bundesregierung. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik hat sie dem Thema im Koalitionsvertrag Raum gegeben, eine bundesweite Aufklärungskampagne zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen gestartet und verkündet: „Wir reformieren die psychotherapeutische Bedarfsplanung, um Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz… deutlich zu reduzieren. Wir verbessern die ambulante psychotherapeutische Versorgung… für Patienten mit schweren und komplexen Erkrankungen und stellen den Zugang zu ambulanten Komplexleistungen sicher.“ (S. 67, Koalitionsvertrag).

Seitdem ist offenbar nicht viel passiert. Eine Nachfrage der CDU/CSU-Fraktion zur „Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung“ (BT-Drs. 20/5106) ergab, dass es bisher keine konkreten Pläne für eine Bedarfsplanungsreform, also die Schaffung einer verlässlichen Grundlage für genug Psychotherapiepraxen, gibt. Trotz Ankündigung im Koalitionsvertrag wird also weiterhin auf die Selbstverwaltung und auf Einzelfallentscheidungen gesetzt. Susanne Berwanger, Vizepräsidentin des BDP und Vorsitzende des Verbandes Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP, Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen) pflichtet dem Präsidenten der Bundespsychotherapeuten- kammer bei: „Ermächtigungen und Sonderbedarfszulassungen, die einzeln beantragt und beschieden werden müssen, können das strukturelle Problem der fehlenden Kassensitze nicht lösen“. In diesem Zusammenhang weist sie darauf hin, dass den langen Wartezeiten auf eine Psychotherapie nicht ein Fachkräftemangel zugrunde liegt. Ein Problem sei unter anderem die Anzahl der Kassenzulassungen.

Die Bedarfsplanung muss sich am realen Versorgungsbedarf der Bevölkerung orientieren. Bereits vor der Corona-Pandemie wurde die Zahl der benötigten zusätzlichen Kassensitze auf 1.600 beziffert. Der BDP fordert die längst überfällige Reform der Bedarfsplanung umgehend umzusetzen sowie auch bei der Komplexversorgung schwer psychisch Kranker nachzubessern. An der psychischen Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern sollte nicht gespart werden. Eine ausreichende Versorgung in diesem Bereich ist auch aus volkwirtschaftlichen Gründen eine wichtige Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.

Kontakt
Susanne Berwanger, Vizepräsidentin des BDP und Vorsitzende der Sektion VPP im BDP e.V.
presse@bdp-verband.de

 

Veröffentlicht am:
Kategorien:
Pressemitteilung
SK VPP
Logo Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

Wir unterstützen alle Psychologinnen und Psychologen in ihrer Berufsausübung und bei der Festigung ihrer professionellen Identität. Dies erreichen wir unter anderem durch Orientierung beim Aufbau der beruflichen Existenz sowie durch die kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen aus Wissenschaft und Praxis für den Berufsalltag.

Wir erschließen und sichern Berufsfelder und sorgen dafür, dass Erkenntnisse der Psychologie kompetent und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Darüber hinaus stärken wir das Ansehen aller Psychologinnen und Psychologen in der Öffentlichkeit und vertreten eigene berufspolitische Positionen in der Gesellschaft.

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen