ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

personal health record tablet pc german

BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

Verwandte Beiträge

Richtlinie Qualitätssicherung in der Psychotherapie

Anlässlich einer Beschlussfassung zur Qualitätssicherung richtete der VPP eine Stellungnahme an den Gemeinsamen Bundesausschuss.

Anlässlich einer Beschlussfassung zur Qualitätssicherung richtete der VPP eine Stellungnahme an den Gemeinsamen Bundesausschuss:


Richtlinie zum QS-Verfahren

Berlin, 16.01.2024

Sehr geehrter Herr Prof. Hecken,
sehr geehrte Frau Maag,

am kommenden Donnerstag, den 18.1.2024 wird der Gemeinsame Bundesausschuss über die Richtlinie zum QS-Verfahren ambulante Psychotherapie entscheiden.

Wir als Fachsektion der approbierten Psychologinnen und Psychologen (VPP) im Berufsverband BDP e.V. unterstützen hiermit ausdrücklich eine mehrjährige Erprobungs- und Evaluationsphase des vom IQTiG vorgelegten QS-Verfahrens, so wie dies in der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der CDU/CSU-Fraktion von 12.5.2023 angekündigt worden ist. Nur so kann die Umsetzbarkeit des Verfahrens in seiner ganzen Komplexität in der Praxis überprüft und ggf. angepasst werden.

Von besonderer Wichtigkeit – und aus wissenschaftlicher Sicht alternativlos – ist dabei, dass die geplante Evaluation durch ein unabhängiges wissenschaftliches Institut mit Expertise in der Psychotherapieforschung beauftragt wird. Nur so kann das QS-Verfahren bezüglich seiner Wirksamkeit und seiner Durchführbarkeit angemessen überprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Susanne Berwanger
Vorsitzende Fachsektion VPP im BDP e.V.
Vizepräsidentin Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP e.V.)

Am Köllnischen Park 2
10179 Berlin

info@vpp.org

Nachtrag: Kurz nach der Beschlussfassung hat der Gemeinsame Bundesausschuss sich per Mail am 18.01. an den VPP gewandt und darauf hingewiesen, dass die ebenfalls geäußerte Forderung zur Qualität und Unabhängigkeit des zu beauftragenden Evaluationsinstitutes aufgegriffen wurde.

Veröffentlicht am:
Kategorien:
News
Stellungnahme
SK VPP
Schlagworte:
VPP
G-BA
Richtlinie
Logo Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

Wir unterstützen alle Psychologinnen und Psychologen in ihrer Berufsausübung und bei der Festigung ihrer professionellen Identität. Dies erreichen wir unter anderem durch Orientierung beim Aufbau der beruflichen Existenz sowie durch die kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen aus Wissenschaft und Praxis für den Berufsalltag.

Wir erschließen und sichern Berufsfelder und sorgen dafür, dass Erkenntnisse der Psychologie kompetent und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Darüber hinaus stärken wir das Ansehen aller Psychologinnen und Psychologen in der Öffentlichkeit und vertreten eigene berufspolitische Positionen in der Gesellschaft.

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen