Sektionsbeitritt
Die Satzung des BDP unterscheidet hinsichtlich der Sektions-Zugehörigkeit zwischen Primärmitgliedschaft und Zusatzmitgliedschaft. Jedes Mitglied ist gehalten im Rahmen seiner allgemeinen BDP-Mitgliedschaft einer Primärsektion seiner Wahl anzugehören. Mit dieser Primärmitgliedschaft stärkt das Mitglied die innerverbandliche politische Stellung der Sektion, da die Verteilung der Sektionssitze in der Delegiertenkonferenz des BDP nach der Anzahl ihrer Primärmitglieder berechnet wird.
Jedes Mitglied kann neben seiner Primärsektion nach Belieben weiteren Sektionen in Form von Zusatzmitgliedschaften angehören. Die Sektionen sind berechtigt eigene Mitgliedsbeiträge zu erheben. Über die Erhebung von Beiträgen und deren Höhe beschließen die Mitgliederversammlungen der einzelnen Sektionen.
Antrag zur Sektionsmitgliedschaft
Ihre Ansprechpersonen
Elena Antosljak
Tel.: +49 (0)30 - 209 166 663
mitgliederservice@bdp-verband.de
Bärbel Piede
Tel.: +49 (0)30 - 209 166 662
mitgliederservice@bdp-verband.de