Großteil traumatisierter Geflüchteter verliert einzigen Zugang zu psychosozialer Versorgung, wenn Bundesregierung geplante Kürzungen bei der finanziellen Versorgung verabschiedet
Pressemitteilung
Berlin, 17.09.2024: Inmitten einer der schwersten humanitären Krisen unserer Zeit plant die Bundesregierung, die Bundesmittel für die Unterstützung von Geflüchteten um 50 % zu kürzen. Schon jetzt erhalten laut BafF lediglich 3,1 % der potenziell bedürftigen Geflüchteten eine bedarfsgerechte psychosoziale Versorgung. Bereits im letzten Jahr hatte der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) die geplanten Kürzungen als unverantwortlich kritisiert.
Im Koalitionsvertrag ist die Verstetigung der psychosozialen Versorgung psychisch belasteter Geflüchteter festgeschrieben. Vulnerable Gruppen sollen besser identifiziert und unterstützt werden. Kommt es jetzt im November bei der Verabschiedung des Haushalts zur Kürzung der Mittel, droht der Abbau von etablierten Versorgungsstrukturen und traumatisierte Geflüchtete verlieren ihren oft einzigen Zugang zu überlebensnotwendiger psychosozialer und therapeutischer Hilfe. „Damit kommt Deutschland seinen Verpflichtungen nach internationalem Recht, EU-Recht und Grundgesetz nicht nach“, heißt es im Versorgungsbericht der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BafF).
Die geplanten Kürzungen hätten weitreichende und verheerende Folgen. Die Arbeit der Psychosozialen Zentren (PSZs) in Deutschland spielt eine zentrale Rolle bei der Unterstützung traumatisierter Geflüchteter und ist damit essenziell für Teilhabe und Integration. Die Zentren arbeiten bereits jetzt am Limit. Die drohenden Kürzungen würden laut BafF bedeuten, dass Fachkräfte entlassen und Aufnahmestopps für die Anbindung an das so wichtige Hilfesystem verhängt werden müssten.
Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung vom März diesen Jahres zeigt unmissverständlich, dass Kürzungen in diesem Bereich gemeinsam mit den bereits von der Bundesregierung beschlossenen Verschärfungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und Asylgesetz (AsylG) die Kosten für das Gesundheitssystem und andere gesellschaftliche Bereiche in die Höhe treiben würden.
Eine drastische Verschlechterung der Situation kann nicht Ziel der Bundesregierung sein. Der BDP fordert deshalb ausdrücklich die Umsetzung des Koalitionsvertrags und appelliert an die Bundesregierung, die finanzielle Unterstützung der Psychosozialen Zentren, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, auch weiterhin sicherzustellen. Gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Dachverband der PSZs (BafF) setzt sich der BDP mit aller Ausdrücklichkeit für die Rücknahme der Kürzungen in diesem Bereich ein.
Es ist Aufgabe des Staates, Menschen, die vor Krieg und anderen Bedrohungen flüchten, nicht nur Asyl, sondern auch eine psychologische Versorgung zu gewährleisten, die es ihnen ermöglicht, eine Perspektive für die Zukunft zu entwickeln. Und erfolgreiche Integrationsbiographien sparen uns am Ende nicht nur viel Geld, sondern stärken langfristig auch den Zusammenhalt innerhalb der Bevölkerung.
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