Richtlinie Qualitätssicherung in der Psychotherapie

Anlässlich einer Beschlussfassung zur Qualitätssicherung richtete der VPP eine Stellungnahme an den Gemeinsamen Bundesausschuss.

Anlässlich einer Beschlussfassung zur Qualitätssicherung richtete der VPP eine Stellungnahme an den Gemeinsamen Bundesausschuss:


Richtlinie zum QS-Verfahren

Berlin, 16.01.2024

Sehr geehrter Herr Prof. Hecken,
sehr geehrte Frau Maag,

am kommenden Donnerstag, den 18.1.2024 wird der Gemeinsame Bundesausschuss über die Richtlinie zum QS-Verfahren ambulante Psychotherapie entscheiden.

Wir als Fachsektion der approbierten Psychologinnen und Psychologen (VPP) im Berufsverband BDP e.V. unterstützen hiermit ausdrücklich eine mehrjährige Erprobungs- und Evaluationsphase des vom IQTiG vorgelegten QS-Verfahrens, so wie dies in der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der CDU/CSU-Fraktion von 12.5.2023 angekündigt worden ist. Nur so kann die Umsetzbarkeit des Verfahrens in seiner ganzen Komplexität in der Praxis überprüft und ggf. angepasst werden.

Von besonderer Wichtigkeit – und aus wissenschaftlicher Sicht alternativlos – ist dabei, dass die geplante Evaluation durch ein unabhängiges wissenschaftliches Institut mit Expertise in der Psychotherapieforschung beauftragt wird. Nur so kann das QS-Verfahren bezüglich seiner Wirksamkeit und seiner Durchführbarkeit angemessen überprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Susanne Berwanger
Vorsitzende Fachsektion VPP im BDP e.V.
Vizepräsidentin Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP e.V.)

Am Köllnischen Park 2
10179 Berlin

info@vpp.org

Nachtrag: Kurz nach der Beschlussfassung hat der Gemeinsame Bundesausschuss sich per Mail am 18.01. an den VPP gewandt und darauf hingewiesen, dass die ebenfalls geäußerte Forderung zur Qualität und Unabhängigkeit des zu beauftragenden Evaluationsinstitutes aufgegriffen wurde.

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