BDP-Resolution fordert deutliche Verbesserungen bei gesetzlicher Regelung zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland (Istanbul-Konvention)
Pressemitteilung
Berlin, 24.11.2024:
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention in der deutschen Rechtsprechung. Femizid ist bis heute kein spezifischer Straftatbestand. Eine klare Benennung sowie auch Strafverfolgung solcher Delikte könnten diese Form der geschlechtsspezifischen Gewalt gegen Frauen sichtbarer und leichter sanktionierbar machen.
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die „Istanbul-Konvention“ von 2011, ist ein völkerrechtlich bindendes Instrument, das in Deutschland im Februar 2018 in Kraft getreten ist. Zentrale Aspekte sind der Opferschutz, die Prävention und Strafverfolgung sowie die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter und nicht zuletzt eine Priorisierung der Problematik in der Politik.
Laut Statistik des Bundeskriminalamts zu Partnerschaftsgewalt 2023 waren 132.966 Frauen von Gewalt in einer Partnerschaft betroffen, ein Anstieg von 17,5 % innerhalb von 5 Jahren. Alle 4 Minuten erlebt eine Frau in Deutschland Gewalt durch ihren (Ex-)Partner. 331 Frauen wurden Opfer von versuchtem/vollendeten Mord oder Totschlag, 155 Frauen wurden durch ihren (Ex-)Partner getötet!
Mehr als die Hälfte aller Fälle von Mord/Totschlag fanden innerhalb von (Ex)-Partnerschaften statt. Jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet und jeden Tag wird ein Tötungsversuch in der Polizeistatistik registriert. Erschütternde und erschreckende Zahlen. Doch dabei handelt es sich ausschließlich um die zur Anzeige gebrachten Delikte. Die Dunkelziffer dürfte noch weit höher liegen.
Die Debatte um Femizide in Deutschland ist noch relativ jung, doch unterschiedliche Akteure kämpfen für eine stärkere gesetzliche Verankerung der Maßnahmen der Istanbul-Konventionen in Deutschland.
Das vom Europarat eingesetzte Expert*innengremium zur Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention, GREVIO, attestierte Deutschland grundsätzliche und gravierende Mängel. Es fehle an einer staatlichen Koordinierungsstelle, die eine Gesamtstrategie zur Umsetzung verfolgt sowie an angemessenen finanziellen Ressourcen und der notwendigen Infrastruktur zur Unterstützung von Betroffenen.
Der Femizid ist in Deutschland noch immer kein spezifischer Straftatbestand und die Fälle der Tötung von Frauen werden oft nicht vor dem Hintergrund des geschlechtsspezifischen Machtmiss-brauchs als Mord eingestuft und geahndet. Gerade die Einstufung solcher Tötungsdelikte als Femizid könnte dazu beitragen, gewaltsame geschlechterspezifische Todesfälle identifizierbar und sichtbar zu machen sowie die staatliche Verpflichtung zur Umsetzung der Konvention und damit zur Strafverfolgung stärken.
Eine klare Einstufung der Gewaltdelikte als Femizide könnte zudem dazu beitragen, gesellschaftlich tief verwurzelte ideologische Strukturen im familiären Umfeld, aber auch in staatlichen Institutionen zu hinterfragen. Auch geht es um die Stärkung und den Schutz der Menschenrechte von Frauen sowie darum, der Verachtung und Diskriminierung von Frauen entgegenzutreten, ebenso wie der geschlechterspezifischen Gewalt mit dem Ziel der Ausübung von Macht und Dominanz gegenüber Frauen.
Dafür braucht es eine deutliche Verbesserung sowie korrekte Umsetzung der Istanbul-Konvention gemäß der Bewertung durch GREVIO in Deutschland. Genau das fordert der BDP mit seiner Resolution, die am 24. November 2024 von der Delegiertenkonferenz verabschiedet wurde, mit Nachdruck. Für die Entwicklung präventiver Maßnahmen ist eine Reform bestehender Systeme zur Erfassung aller Formen von Gewalt gegen Frauen unumgänglich, ebenso wie die grundsätzliche Erfassung und strafrechtliche Verfolgung aller Gewaltdelikte mit einem geschlechtsspezifischen Hintergrund.
Dafür braucht es die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel sowie der notwendigen Infrastruktur. Mit Blick auf die Bedürfnisse von Betroffenen sowie das erforderliche Fachwissen für die Entwicklung von Maßnahmen zur Prävention und von Betreuungsangeboten für Opfer, könnte die Einbeziehung von psychologischer Expertise maßgeblich zu einer Verbesserung bei der Ausarbeitung der gesetzlichen Regelung sowie auch bei der Psychoedukation in personellen Bereichen beitragen. Es gilt, grundsätzlich die Gewalt gegen Frauen massiv einzudämmen und Femizide in Deutschland zu verhindern.
Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: +49176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de
Hier geht es zur Resolution "Gegen Gewalt gegen Frauen und für eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland".