BDP begrüßt Ausgestaltung des Gesetzes zur Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, sieht aber noch deutlichen Handlungsbedarf beim Schutz der Rechte junger Menschen

Stellungnahme des Verbandes zum Referentenentwurf Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) vom 16.9.2024

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Berlin, 02.10.2024

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und hier insbesondere die Fachsektionen Verband Psychologischer Psychotherapeut*innen (VPP im BDP) und Klinische Psychologie begrüßen das Gesetzesvorhaben einer Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe durch die Zusammenlegung der Leistungen zur Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens hatte der Verband nach seiner Stellungnahme am 8.10. an der Anhörung im Bundesfamilienministerium teilgenommen. 

Vor allem der Fokus auf eine Verbesserung einer komplexen familiengerechten Bedarfsunterstützung sieht der Verband als wichtigen und richtigen Schritt. Ebenso richtig ist die Aufnahme der eigenen Anspruchsberechtigung für Jugendliche auch außerhalb ihres Elternhauses im vorliegenden Gesetzesentwurf. 

In seiner Stellungnahme verweist der Verband allerdings darauf, dass die Rechte von Jugendlichen in Bezug auf ihre Einsichtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit noch keine volle Berücksichtigung finden. Der BDP schließt sich hier der Forderung nach einem allumfassenden Rechtsanspruch für Jugendliche auf Hilfe zur Erziehung entsprechend der Ausführungen des Kompetenzzentrums Jugend-Check (KomJC) an. 

Auch im Bereich der Eingliederungshilfe für Kinder- und Jugendliche mit Behinderungen sieht der Verband noch Nachbesserungsbedarf. Bei der Zusammenlegung von Leistungen müssen die Bedarfe von jungen Menschen mit seelischen Behinderungen auch weiterhin eine ausreichende Berücksichtigung finden, Teilhabe und Inklusion müssen gewährleistet bleiben.

Sektorenübergreifende Strukturen zur ambulanten bzw. stationären Psychotherapie bleiben im Gesetzesentwurf bisher leider weitgehend unberücksichtigt. Gleiches gilt für die Kostenübernahme für sozialmedizinische und psychologische Begutachtungen. Weiter verweist der Verband darauf, dass eine disziplinübergreifende Zusammenarbeit nicht ausschließlich „im Einzelfall“, sondern grundsätzlich erfolgen sollte. 

Den Rechtsanspruch auf Hilfe für junge Volljährige sowie auf Nachbetreuung begrüßt der BDP hingegen und verweist mit Bezug auf die Forderungen der AGJ darauf, dass die inklusive Kinder- und Jugendhilfe grundsätzlich nicht mit Erreichen der Volljährigkeit enden und auch junge Volljährige mit Behinderung generell Zugang zu einer bedarfsgerechten Hilfe haben sollten. 

Aufgrund der sehr kurzen Frist zur Stellungnahme erfolgen möglicherweise weitere Ergänzungen des BDP im Gesetzgebungsverlauf. 

Hier geht es zur vollständigen Stellungnahme des Verbandes zum Referentenentwurf zum Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG).

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Kategorien:
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Psychologie und Gesundheit
Schlagworte:
Kinder- und Jugendliche
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