Die ePA für alle kommt – doch es gibt klare Schwachstellen! - Was man jetzt wissen muss: Der BDP-Service mit allen wichtigen Informationen rund um die elektronische Patientenakte (ePA)
Berlin, 20.12.2024: Anfang 2025 soll für alle gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte, kurz ePA für alle, kommen. Liegt kein Widerspruch vor (Opt-Out), wird eine digitale Akte angelegt und von Behandelnden und Krankenkassen mit Daten zu Befunden, Arztbriefen oder Medikationsplänen befüllt. Die ePA-Daten werden pseudonymisiert für Forschungszwecke an das nationale Forschungsdatenzentrum Gesundheit weitergeleitet. Auch auf europäischer Ebene sollen Daten für die Forschung zukünftig freigegeben werden.
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und seine Fachsektion Psychologischer Psychotherapeut*innen (VPP) haben den gesamten parlamentarischen Prozess vom Patientendatenschutzgesetz (PDSG) über das Digitalisierungsgesetz (DigiG) zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) im Gesundheitswesen begleitet, bei dem es im Kern darum ging, Gesundheitsdaten über die elektronische Patientenakte für die Versorgung sowie für Forschungszwecke besser nutzbar zu machen.
Kurz vor der Einführung Anfang 2025 nimmt der BDP nun seine Verantwortung als Berufsverband wahr, informiert ausführlich über relevante Aspekte rund um die elektronische Patientenakte „ePA für alle“ und stellt für Behandelnde sowie für gesetzlich Versicherte und weitere Interessierte wichtige Informationen online auf der Website des Verbandes zur Verfügung.
BDP/VPP sprechen sich grundsätzlich für die Digitalisierung im Gesundheitswesen aus, haben aber bereits während des Gesetzgebungsverfahrens immer wieder auf die Datenschutzproblematik hingewiesen und sehen bei der Einführung der ePA noch deutlichen Nachholbedarf bei der Nutzerfreundlichkeit und beim Datenschutz, besonders im Bereich hoch sensibler Daten wie psychotherapeutischen Befunden oder Entlassbriefen aus psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken.
Doch was bedeutet eigentlich Opt-Out genau und wie können gesetzlich Versicherte Widerspruch einlegen? Was ist zu tun, wenn man die ePA nicht möchte? Wie kann man spezifische Daten schützen oder löschen? Wer kann die Datensammlung der ePA genau einsehen und welche Datenschutzrisiken gibt es hier? Für welche Forschungszwecke werden ePA-Daten freigegeben? Zu diesen und allen weiteren Fragen rund um die ePA informieren BDP/VPP auf der Website des Verbandes, ebenso wie über alle bisherigen Stellungnahmen und Positionspapiere zur elektronischen Patien-tenakte des Verbandes in Richtung Politik.
BDP/VPP fordern vom Gesetzgeber weiterhin, ab Start der ePA höhere Standards beim Datenschutz zu gewährleisten, z. B. durch ein differenziertes Zugriffsberechtigungsmanagement sowie über Datenschutzrisiken und die angedachte Nutzung der Daten für Forschungszwecke in Europa aufzuklären. Noch ist ausreichend Zeit, die Regelungen entsprechend anzupassen. Denn damit werden wichtige Weichen für unsere Gesellschaft gestellt.
Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: +49176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de
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