Geplantes Gesetz zur Versorgungsverbesserung in Krankenhäusern greift zu kurz – auch schwer psychisch kranke Menschen brauchen eine verbesserte Gesundheitsversorgung
Pressemitteilung zur Stellungnahme des BDP zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) vom 13.03.2024
Berlin, 29.04.2024: Grundsätzlich begrüßt der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psycholo-gen e. V. (BDP) mit seinen Fachsektionen für approbierte Psychotherapeut*innen (VPP) und Angestellte und Beamtete Psychologinnen und Psychologen (SABP) eine Krankenhausreform zur Sicherung und Verbesserung der Versorgungsqualität sowie einer stärker sektorenübergreifend geprägten Erbringung von Krankenhausleistungen in Deutschland, besonders auch in struktur- und bevölkerungsschwachen Regionen.
Auch bewertet der Verband das Vorhaben zur Festlegung von Mindestvoraussetzungen im Bereich der Struktur- und Prozessqualität zur Verbesserung der Behandlungsqualität sowie die Weiterentwicklung von Qualitätskriterien für einen bundesweit geltenden hochwertigen Versorgungsstandard positiv.
Mit Nachdruck weist der Verband aber auf die im Gesetzesentwurf nicht berücksichtigten Lücken im Zusammenhang mit Faktoren psychischer Gesundheit hin. Die geplante Reform bringt in ihrer aktuellen Fassung keine Verbesserung für schwer psychisch erkrankte Menschen.
„Da, wo schwerst psychisch Erkrankte behandelt werden, muss eine leitliniengerechte Behandlung sichergestellt sein. Davon sind wir in deutschen Psychiatrien weit entfernt“, kritisiert Susanne Berwanger, Vizepräsidentin des BDP, und fordert, Psychotherapeut*innen mit Fachkunde in der Stellenplanung gemäß Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie endlich in ausreichendem Umfang zu berücksichtigen. Trotz der absoluten Dringlichkeit wurde dieser Bereich vom Bundesgesundheitsministerium nicht berücksichtigt.
Über die Verfügbarkeit von ausreichenden ambulanten Behandlungsmöglichkeiten hinaus, braucht es eine Vernetzung zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen. Für diese integrative Gesundheitsversorgung müssen Strukturen in der Regelversorgung geschaffen und etabliert werden. Es braucht dringend sektorenübergreifende Strukturen zwischen voll-, teilstationärer, tagesklinischer oder ambulanter häuslicher Behandlung.
Schwere und chronische körperliche Erkrankungen sind mit hohen psychischen Belastungen verbunden. Bei solchen somatischen Erkrankungen sind leitlinienorientierte klinisch-psychologische Maßnahmen besonders hilfreich. Klinische Psychologie und fachpsychologische Expertise sind daher nach Auffassung des BDP bei schweren somatischen Erkrankungen zu verankern. Auch hier fehlt noch eine ausreichende gesetzliche Regelung entsprechender Qualitätskriterien.
Psychisch kranke und schwer somatisch erkrankte Menschen brauchen eine adäquate psychologische und psychotherapeutische Versorgung. Der Verband ruft die Regierung dazu auf, die dazu notwendigen gesetzlichen Regelungen im Krankenhausverbesserungsversorgungsgesetz (KHVVG) zu berücksichtigen.
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