Angebote für Klinische und Psychotherapie

Für Klient*innen und Patient*innen

Der BDP ist ein Berufsverband und richtet sich mit seinen Angeboten in erster Linie an Berufsausübende. Selbstverständlich werden aber auch Informationen für Klient*innen, Patient*innen und Gesellschaft entwickelt. Neben eigenen Registern pflegt der BDP professionelle Kontakte für Endverbrauchende.

Netzwerk und Mitwirken

Fachgruppen der Sektion Klinische Psychologie:

Die Sektion Klinische Psychologie lebt von der fachlichen Kompetenz ihrer Kolleginnen und Kollegen in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern der klinisch-psychologischen Tätigkeit.
Sektionsmitglieder können Wahl zu einer oder mehreren Fachgruppenmitgliedschaften mitteilen.

Regionalvertretungen der Sektion der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP:

Eine VPP-Regionalvertretung besteht gemäß Satzung aus einer bzw. einem Regionalvorsitzenden und bis zu zwei Stellvertretenden. Sie sollen die VPP-Aufgaben auf Ebene der Bundesländer, der Psychotherapeutenkammern sowie der Kassenärztlichen Vereinigungen wahrnehmen.



Materialien

Empfehlungen für den Umgang mit belastenden Ereignissen

Psychosoziale Akuthilfe für Betroffene bei lang andauernden Großschadenslagen

Umgang mit geistig behinderten Menschen in Krisensituationen

Weitere Materialien



Veröffentlichungen zum Thema

Um Leben zu retten braucht es ein Suizidpräventionsgesetz jetzt!

BDP beteiligt sich an der Mahnwache am 1. Juli 2024 um 11:55 Uhr zum #spgjetzt und ruft zur Teilnahme auf

News

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Die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention und das Werner-Felber-Institut laden zur Mahnwache für ein Suizidpräventionsgesetz - #spgjetzt – ein. Auch der BDP beteiligt sich und ruft zur Teilnahme auf.

Die Fakten

2022 sind 10.119 Personen in Deutschland durch einen Suizid gestorben. Das sind 28 Menschen pro Tag. Um knapp 10 % hat sich die Suizidrate 2022 im Vergleich zu 2021 erhöht. Das ist enorm. Besonders bitter: Bei Kindern und Jugendlichen ist Suizid die zweithäufigste Todesursache. 

Doch noch immer gibt es keine gesetzliche Regelung für eine sinnvolle und effektive Suizidprävention. Es ist höchste Zeit, das zu ändern.

Der Hintergrund

Im Juli 2023 hat der Deutsche Bundestag fraktionsübergreifenden dem Entschließungsantrag zur Förderung der Suizidprävention mit überwältigender Mehrheit zugestimmt. 

Im Mai 2024 hat das Bundesgesundheitsministerium dann die Nationale Suizidpräventionsstrategie veröffentlicht. Die vorgesehenen Maßnahmen beinhalten wichtige Aspekte, lassen Fragen zur Finanzierung aber offen und bieten keine verbindliche Grundlage für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Deswegen benötigen wir das vom Bundestag zu Recht geforderte Suizidpräventionsgesetz.

Mit einer Mahnwache am 1. Juli 2024 um 11.55 Uhr vor dem Gebäude des Bundesgesundheitsministeriums wollen wir den Bundesgesundheitsminister an den Auftrag erinnern, bis zum 30. Juni 2024 einen Gesetzentwurf vorzulegen. 

Zur Veranstaltung werden Vertreter*innen verschiedener Institutionen und Gruppen, die in ihrer Arbeit mit dem Thema konfrontiert sind sowie Vertreter*innen von Betroffenengruppen erwartet. 
Ein sinnvolles Suizidpräventionsgesetz kann Leben retten – deshalb #spgjetzt!

Weitere Informationen finden Sie in der PDF-Datei:

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Psychologie in Krisen
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Psychologie in Krisen
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