Internationaler Tag der Menschenrechte: Der BDP fordert den Schutz von Folterüberlebenden

Deutschland hat die Anti-Folter-Konvention unterzeichnet – jedoch werden geflüchtete Folteropfer weiterhin weder systematisch erkannt, noch behandelt. Vor allem die Geflüchteten, deren Fluchtroute über Libyen verlief, wurden vielfach systematischen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt – welche im Asylverfahren regelhaft als nicht „asylrelevant“ eingestuft werden. Der BDP fordert – nachdem die Menschenrechtsverletzungen in Libyen außer Zweifel stehen und von der Regierung anerkannt werden – eine sachgerechte Früherkennung, Zugang zu Behandlung und vor allem Schutz vor erneuter Gewalterfahrung.

Das Ausmaß von Folter, Versklavung und unmenschlicher Behandlung von Migrant*innen in Libyen ist durch internationale Organisationen und Qualitätsmedien eindeutig dokumentiert und dargestellt und der Öffentlichkeit und Politik in Deutschland bekannt.

Die Praxis im Aufnahme- und Asylsystem in Deutschland ermöglicht jedoch im Regelfall weder Zugang zu sachgerechter Erkennung als Folterüberlebender, noch zur Dokumentation möglicher Folterspuren, geschweige denn zu professioneller Behandlung. Die notwendige Versorgung kann zumeist nicht erfolgen, das Recht auf Rehabilitation wird systematisch missachtet und die Betroffenen bleiben in permanenten psychischen Ausnahmesituationen, zumal die Erlebnisse in dem Transitland Libyen regelhaft als nicht asylrelevant eingestuft werden. Selbst der UN-Ausschuss gegen Folter kritisiert in seiner im Juli 2019 veröffentlichten abschließenden Bemerkung zur Überprüfung des 6. Staatenberichts explizit den deutschen Umgang mit Asylsuchenden* und fordert die Bundesrepublik auf, Maßnahmen zu ergreifen.

Eindeutig wird das Recht Folterüberlebender auf Zugang zu Rehabilitation sowohl in der EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33 als auch in der von der Bundesrepublik ratifizierten UN-Antifolterkonvention formuliert. Die Zuständigkeit der Versorgung liegt hierbei explizit bei dem Staat, in dem sich die Person aufhält. Wie vom UN-Ausschuss gegen Folter gefordert, ist für Überlebende eine ganzheitliche Betreuung, die sowohl medizinische und psychologische Begleitung, als auch soziale und rechtliche Dienste umfasst, unverzichtbar. Als Land, das die Anti-Folter-Konvention unterzeichnet hat, ist Deutschland verpflichtet, die Mittel für eine bedarfsgerechte Rehabilitation Folterüberlebender zu gewährleisten. Eine ganzheitlich aufgestellte Rehabilitation muss von einem systematischen Screening zur Erkennung betroffener Menschen bis zur rechtlichen, (psycho-)somatischen und sozialen Behandlung und Begleitung reichen. Diese Verpflichtungen erfordern den barrierefreien Zugang zu einer Versorgung – unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

Bei den Geflüchteten, die in Libyen Opfer von Menschenhandel, Erpressung, Versklavung und Folter geworden sind, ist das Leiden geprägt durch eine tiefgreifende Verzweiflung und ein völliges Entsetzen über die Entmenschlichung und das Ausmaß der Gewalt, die sie und ihre Mitgeflüchteten ertragen mussten. Der Kern des Selbst scheint beschädigt, die Ereignisse nicht erklärbar und integrierbar. Die Folgen der massiven körperlichen und psychischen Gewalt beschränken sich deshalb nicht auf Aspekte der Gesundheit, die gesamte Lebensfähigkeit steht häufig in Frage.

Der BDP fordert daher anlässlich des internationalen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember 2019 eine systematische Erkennung (Screening) sowie gesundheitliche Versorgungs- und rechtliche Schutzmöglichkeiten für geflüchtete Folterüberlebende aus Transitländern, insbesondere Libyen. Grundlegende humanitäre Maßnahmen zur Wahrung der Menschenrechte müssen endlich umgesetzt, bereits unterzeichnete Verpflichtungen eingelöst werden. Es geht hierbei um die Würde und das Überleben derjenigen, deren Menschenrechte auf das Schwerste beschädigt wurden – um Überlebende von Folter und systematischer Gewalt.

Ansprechpartnerin bei inhaltlichen Anfragen:

Dipl.-Psych. Eva van Keuk, BDP-Präsidiumsbeauftragte für Menschenrechte, vankeuk@psz-duesseldorf.de

Am 27. November 2019 verabschiedeten 60 Behandler*innen und Berater*innen bei einem Fachtag des PSZ Düsseldorf zur psychosozialen Versorgung von Menschen, die über Libyen geflüchtet sind, einen offenen Brief an regierende Entscheidungsträger*innen. Der komplette Brief ist in Kürze abrufbar unter: www.psz-duesseldorf.de

*bezieht sich auf den Zugang zu Rehabilitation für Asylsuchende aus „sicheren Herkunftsländern“ und aus „Dublin Verfahren“, zu denen auch über Libyen Geflohene zählen. 

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