Zur Mitgliedschaft in der Sektion und im BDP
Mitgliedschaft in der Sektion Gesundheits- und Umweltpsychologie
Mitglied
kann werden, wer Mitglied im BDP ist und für die Gesundheitspsychologie oder Umweltpsychologie berufstätig ist, war oder werden will.
Neue Mitglieder sind herzlich willkommen.
Angebote der Sektion für ihre Mitglieder
Informationen: Die Sektion informiert durch die Website, durch einen Begrüßungsbrief für neue Mitglieder und durch Newsletter.
Websites veröffentlichen: Mitglieder können einen Link zur eigenen Website unter "Psychologinnen .." eintragen lassen.
Auf Publikationen hinweisen: Mitglieder können für die Publikationsseiten auf eigene Publikationen hinweisen, eigene Publikationen als PDF-Dateien zusenden.
Kontakt: Mitglieder können Fragen, Interessen, Beiträge zum Newsletter, Links zur eigenen Website und weiteres an den Sektionsvorstand senden.
Newsletter: Mitglieder erhalten Newsletter der Sektion mit Nachrichten aus den Fachbereichen.
Aktiv werden: Mitglieder können für die Profilierung ihrer Berufstätigkeit aktiv werden und sie können kooperativ mitwirken: für bisherige und neue berufspolitische Aufgaben und Themen.
Kontakt zur Sektionsleitung
Mitglied werden im BDP
Wer neu in den BDP und in die Sektion GUS eintreten will,
kann die Mitgliedschaft im BDP (Link unten) und dabei die Sektionsmitgliedschaft beantragen
- als Primärmitgliedschaft in der Sektion Gesundheits-, und Umweltpsychologie mit einer Zuordnung zu einem Fachbereich oder mehreren Fachbereichen der Sektion oder
- als Zusatzmitgliedschaft zu einem Fachbereich oder mehreren Fachbereichen der Sektion mit einem Zusatzbeitrag von 20 €
Mitglied werden in der Sektion
Wer schon BDP-Mitglied ist,
kann die Sektionsmitgliedschaft nachträglich als Primär- und Zusatzmitgliedschaft mit einer Zuordnung zu einem Fachbereich wählen, und zwar per Mail an den Mitgliederservice des BDP.
Vorteile der BDP-Mitgliedschaft
Darum lohnt sich eine Mitgliedschaft im BDP
- Voraussetzungen
Voraussetzungen
In der Satzung des BDP sind diese im Einzelnen geregelt. Im Wesentlichen gilt:
- Vollmitglied kann werden, wer den Diplom-Studiengang Psychologie oder einen vom BDP anerkannten Bachelor- und Masterstudiengang in Psychologie an einer deutschen Hochschule erfolgreich absolviert hat.
- Graduiertes Mitglied kann werden, wer einen vom BDP anerkannten Bachelor-Studiengang der Psychologie erfolgreich absolviert hat.
- Außerordentliches Mitglied / Studentisches Mitglied kann werden, wer in einen Studiengang der Psychologie eingeschrieben ist, sofern dieser Studiengang zu einem der oben genannten Abschlüsse führen soll.
- Außerordentliches Mitglied / Fördermitglied als natürliche oder juristische Person kann werden, wer die Ziele des BDP finanziell und ideell unterstützt.
- Mitgliedsbeitrag
Mitgliedsbeitrag
In der Beitragsordnung sind diese im Einzelnen geregelt. Im Wesentlichen gilt:
Vollmitglied 272 €
Graduiertes Mitglied 167 € bzw.128 € (siehe Beitragsordnung)
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) 128 € bzw. 52 € (siehe Beitragsordnung)
Studentisches Mitglied 52 €
Fördermitglied natürliche Personen 300 €, juristische Personen mindestens 500 €.
- Die Satzung des BDP
Die Satzung
Die Satzung wurde von der Delegiertenkonferenz des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 15. November 2002 in Gera mit Wirkung ab 1. Juli 2003 beschlossen. Einzelne Bestimmungen wurden seitdem durch Beschlüsse der Delegiertenkonferenz des BDP, zuletzt am 27.11.2021 geändert.
- Newsletter
Newsletter
Der BDP-Newsletter beinhaltet:
- Aktuelle Informationen aus dem Verband und zur Berufspolitik
- Tipps von Expertinnen und Experten rund um den Berufsalltag
- Terminvorschau - deutschlandweit und international
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