Zur Mitgliedschaft in der Sektion und im BDP

Mitgliedschaft in der Sektion Gesundheits- und Umweltpsychologie

Mitglied

kann werden, wer Mitglied im BDP ist und für die Gesundheitspsychologie oder Umweltpsychologie berufstätig ist, war oder werden will.

Neue Mitglieder sind herzlich willkommen.

 

Angebote der Sektion für ihre Mitglieder

Informationen: Die Sektion informiert durch die Website, durch einen Begrüßungsbrief für neue Mitglieder und durch Newsletter.

Websites veröffentlichen: Mitglieder können einen Link zur eigenen Website unter "Psychologinnen .." eintragen lassen.

Auf Publikationen hinweisen: Mitglieder können für die Publikationsseiten auf eigene Publikationen hinweisen, eigene Publikationen als PDF-Dateien zusenden.

Kontakt: Mitglieder können Fragen, Interessen, Beiträge zum Newsletter, Links zur eigenen Website und weiteres an den Sektionsvorstand senden.

Newsletter: Mitglieder erhalten Newsletter der Sektion mit Nachrichten aus den Fachbereichen.

Aktiv werden: Mitglieder können für die Profilierung ihrer Berufstätigkeit aktiv werden und sie können kooperativ mitwirken: für bisherige und neue berufspolitische Aufgaben und Themen.

Mitglied werden im BDP

Wer neu in den BDP und in die Sektion GUS eintreten will,
kann die Mitgliedschaft im BDP (Link unten) und dabei die Sektionsmitgliedschaft beantragen

  • als Primärmitgliedschaft in der Sektion Gesundheits-, und Umweltpsychologie mit einer Zuordnung zu einem Fachbereich oder mehreren Fachbereichen der Sektion oder
  • als Zusatzmitgliedschaft zu einem Fachbereich oder mehreren Fachbereichen der Sektion mit einem Zusatzbeitrag von 20 €

Mitglied werden in der Sektion

Wer schon BDP-Mitglied ist,
kann die Sektionsmitgliedschaft nachträglich als Primär- und Zusatzmitgliedschaft mit einer Zuordnung zu einem Fachbereich wählen, und zwar per Mail an den Mitgliederservice des BDP.   

  • Voraussetzungen

    Voraussetzungen

    In der Satzung des BDP sind diese im Einzelnen geregelt. Im Wesentlichen gilt:

    • Vollmitglied kann werden, wer den Diplom-Studiengang Psychologie oder einen vom BDP anerkannten Bachelor- und Masterstudiengang in Psychologie an einer deutschen Hochschule erfolgreich absolviert hat.
    • Graduiertes Mitglied kann werden, wer einen vom BDP anerkannten Bachelor-Studiengang der Psychologie erfolgreich absolviert hat.
    • Außerordentliches Mitglied / Studentisches Mitglied kann werden, wer in einen Studiengang der Psychologie eingeschrieben ist, sofern dieser Studiengang zu einem der oben genannten Abschlüsse führen soll.
    • Außerordentliches Mitglied / Fördermitglied als natürliche oder juristische Person kann werden, wer die Ziele des BDP finanziell und ideell unterstützt.

  • Mitgliedsbeitrag

    Mitgliedsbeitrag

    In der Beitragsordnung sind diese im Einzelnen geregelt. Im Wesentlichen gilt:

    • Vollmitglied 272 €

    • Graduiertes Mitglied 167 € bzw.128 € (siehe Beitragsordnung)

    • Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) 128 € bzw. 52 € (siehe Beitragsordnung)

    • Studentisches Mitglied 52 €

    • Fördermitglied natürliche Personen 300 €, juristische Personen mindestens 500 €.


  • Die Satzung des BDP

    Die Satzung

    Die Satzung wurde von der Delegiertenkonferenz des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 15. November 2002 in Gera mit Wirkung ab 1. Juli 2003 beschlossen. Einzelne Bestimmungen wurden seitdem durch Beschlüsse der Delegiertenkonferenz des BDP, zuletzt am 27.11.2021 geändert.

    Zur Satzung.


  • Newsletter

    Newsletter

    Der BDP-Newsletter beinhaltet:

    • Aktuelle Informationen aus dem Verband und zur Berufspolitik
    • Tipps von Expertinnen und Experten rund um den Berufsalltag
    • Terminvorschau - deutschlandweit und international
    • Aktuelle Informationen zur Berufspolitik und aus dem Verband
    • Tipps rund um den Berufsalltag

    Weitere Informationen.


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