PM: Kinderschutz beginnt mit den Kinderrechten!

BDP mahnt deutlichere Umsetzung der seit 20 Jahren geltenden UN-Kinderschutzrechte in Deutschland an

Auch 20 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention ist immer noch viel zu tun. So lautet das Fazit des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP). „Jeder will starke Kinder, aber es wird vergessen, dass Kinderschutz häufig mit der Stärkung der Eltern anfängt“, erklärt BDP-Präsidentin Sabine Siegl. „Wir müssen weg von den Lippenbekenntnissen und hin zu Strukturen, in denen die Rechte der Kinder ernst genommen werden.“

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde in Deutschland 1992 ratifiziert, jedoch wurden ein Jahr später im Zuge der Asylrechtsänderung die Rechte von unbegleiteten Flüchtlingskindern eingeschränkt. „Die 54 Artikel umfassende Erklärung hebt das Kind aus der Objekt- in die Subjekt-Stellung“, erklärt der Kinderschutz-Beauftragte des BDP, Dr. Klaus Neumann, den Paradigmenwechsel. „ Das bedeutet, dass sich die Gesellschaft nicht nur um hilflose und unmündige Wesen sorgt und kümmert, sondern dass diese Wesen unveräußerliche Rechte wie Erwachsene besitzen. Deren Umsetzung liegt treuhänderisch abnehmend in den Händen von Eltern, Bezugspersonen, Pädagogen.“
Auch wenn er von Herzen begrüßt, dass die Kinderrechte in Deutschland seit kurzem uneingeschränkt gelten, gibt es noch viel zu verbessern. Es gehe darum, Eltern und Kindern mehr niederschwellige Angebote zu machen. Eltern, die ihre Kinder noch nicht optimal fördern oder verunsichert sind, sollten gestärkt werden. Oft hilft ein Austausch in einem Café eines Familienzentrums, in dem auch Psychologen stundenweise ansprechbar seien. Wenn man es mit der Chancengerechtigkeit ernst meine, die sich aus dem Gleichheitsgrundsatz der Konvention ergebe, dann müsse es mehr solche fußläufig erreichbare Elterntreffpunkte mit kurzzeitiger Kinderbetreuung geben, so Neumann. In diesen geschützten Räumen können sich die Eltern stärken, ohne dass sie gleich im Hilfesystem sind.

Der BDP sieht den Kinderschutz als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Es gilt, den Kindern ein Aufwachsen in einer kinderfreundlichen Atmosphäre zu ermöglichen. „Das fängt mit ausreichend Kitaplätzen, Spielplätzen um die Ecke an und geht über die Frühförderung und gesundheitsstärkende Bestuhlung in der Schule weiter und hört bei den Zonen mit sogenannten Quengelwaren in Supermärkten nicht auf“, so Neumann.

Die UN-Kinderrechtskonvention ist eine Art Grundgesetz für die Kinder in aller Welt. Die darin festgeschriebenen Kinderrechte gelten für alle jungen Menschen bis zum achtzehnten Lebensjahr. Die in den 54 Artikeln der Konvention festgeschriebenen Rechte enthalten gleichermaßen einen Anspruch auf Schutz, Förderung und Beteiligung.

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