PM: Zum Internationalen Tag der Menschenrechte

"Bei Anfragen, einzelne ehemalige Guantanamo-Häftlinge zu übernehmen, hält sich Deutschland bedeckt. Selbst dann, wenn es sich erwiesenermaßen nicht um Terroristen handelt," betont Eva van Keuk, Menschenrechtsbeauftragte des Berufsverbands Deutscher Psychologen (BDP), und stellt anhand des Beispiels der unterdrückten muslimischen Minderheit der Uiguren eine gesamteuropäische Abschottungspolitik nach außen fest.
Die Uiguren sind eine in der chinesischen Volksrepublik unterdrückte muslimische Minderheit. Die Regierung in Peking sieht in ihrem Begehren nach mehr kultureller und religiöser Autonomie Separatismus, den sie mit harter Hand bekämpft.
Die EU-Außenminister verabschiedeten im Juni 2009 eine mit den USA abgestimmte Erklärung über die Bedingungen, unter denen einzelne Länder Häftlingen des Gefangenenlagers Guantanamo Zuflucht bieten könnten. Doch auch eine weitere Anfrage wegen zwei Guantanamo Häftlingen an die deutsche Regierung wurde negativ beurteilt.
Dabei gibt es in München bereits eine kleine Gemeinschaft von Uiguren und eine Einrichtung, die sich speziell mit der Behandlung und Unterstützung von Folteropfern beschäftigt und integrative Maßnahmen anbietet. Dazu erklärt Anni Kammerlander, Leiterin von "Refugio" in München:
"Wir hatten in den letzten Jahren immer wieder uigurische traumatisierte Flüchtlinge in unserer therapeutischen Behandlung. Diese Flüchtlinge kamen aus China. Was sie uns berichteten, waren Erfahrungen von Unterdrückung und systematischer staatlicher Gewalt. Uiguren, die sich engagieren, werden politisch verfolgt. Seit dem 11.9. hat sich die Lage verschärft. Unter dem Vorwand einer muslimischen Radikalisierung werden die Verfolgungsmaßnahmen gerechtfertigt."
Am 10.12.1948 beschlossen die Vereinten Nationen in Paris die Erklärung der Menschenrechte. Ein Meilenstein war gelegt. Heute, im Jahre 2009, leistet sich Deutschland gemeinsam mit anderen EU-Ländern eine Abschottungspolitik nach außen, die nach geltender Expertenmeinung sowohl gegen die Genfer Flüchtlingskonvention als auch gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Eva van Keuk: "Geltende EU-Richtlinien sind in Deutschland nach wie vor nicht umgesetzt: Folterüberlebende und Angehörige vulnerabler Gruppen (Minderjährige, Alleinerziehende etc.) sollten bei der Einreise erfasst werden, um ihnen psychologische Hilfe zukommen zu lassen. Sie haben ein Recht auf körperliche und psychische Behandlung und eine adäquate Wohnunterbringung. Abgesehen von den Bemühungen einzelner Nichtregierungsorganisationen auf der Basis von Projektmittelgeldern werden Flüchtlinge weder als vulnerabel erfasst noch behandelt - die Regierungen haben ihre Verantwortung nicht übernommen, wie Brüssel beklagt."

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