Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)
Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)

personal health record tablet pc german

Positionen des BDP zum EDHS

BDP wendet sich mit Änderungsvorschlägen zum EHDS an Politikerinnen und Politiker in Europa

Vertraulichkeit intimer persönlicher Daten ist eine wesentliche Basis für psychologische Dienstleistungen und heilkundliche Behandlungen psychischer Erkrankungen. Der Berufsverband der Deutschen Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat große Bedenken hinsichtlich einer breiten Nutzung von Daten zur psychischen Gesundheit in Europa, da die Datensouveränität (z.B. Löschungsrechte) der Bürgerinnen und Bürger nicht gesichert wird.

Anschließend an die Übermittlung des Positionspapiers des BDP zum EHDS (Europäischen Raum für Gesundheitsdaten) an die damit befassten europäischen Politiker kam eine Einladung zum Gespräch bzw. zur Übermittlung von Änderungsvorschlägen.
 
Die vom BDP und seiner Sektion VPP erarbeiteten Änderungsvorschläge wurden an die Berichterstatter im europäischen Parlament übermittelt. Zu dem im Positionspapier angesprochenen Sonderweg Psychotherapiedaten wurden weitere Überlegungen angestellt. In den Downloads finden Sie Vorschläge des BDP zur Veränderung des Verordnungstextes zum EHDS.

Im April folgte dann ein, vom BDP mitgezeichneter, gemeinsamer Brief der im Thema aktiven Organisationen an alle europäischen Parlamentarier. 
 
Zentrales Anliegen des BDP ist es, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Kontrolle und den Schutz ihrer Daten zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger sollten in Europa nicht nur das Recht haben, ihre Daten großflächig zu nutzen, sondern auch bestimmen zu können, welche Daten von ihnen vertraulich bleiben und nicht automatisch, sondern nur mit Zustimmung zur Einsicht für Dritte und zu verschiedenen Forschungszwecken frei gegeben werden. Bürgerinnen und Bürger in Europa sollten auch das Recht behalten, über die Kontrolle ihrer Daten im gesamten Lebenszyklus selbst zu bestimmen. Die Souveränität über die sensiblen Gesundheitsdaten ist nur über eine Opt-In-Zustimmung gewährleistet. Sofern die Speicherung besonders schutzwürdiger Daten nicht durch Opt-In-Zustimmung gezielt ausgeschlossen werden kann, empfehlen wir alternativ ein „persönliches Schließfach“. 
Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Wenn sie z.B. in einer europäischen Gesundheitsakte („EHR“) nur noch für die Primärnutzung beschränkbar sind, müssen die Daten dort in ein Schließfach verschoben werden können.
 
Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Daten über Psychische Erkrankungen“ gesichert sein. Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Für die EHR ist geplant, dass die Patientinnen und Patienten bei der Primärnutzung Beschränkungen vornehmen können. Erstaunlicherweise gibt es dieses Beschränkungsrecht für die Sekundärnutzung aber nicht. Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen deshalb diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Behandlungsdaten zu Psychischen Erkrankungen“ gesichert sein.
 
Mitglieder, die Positionspapiere an ihre europäischen Abgeordneten im Wahlkreis richten möchten oder auf anderem Wege den Erhalt des Vertrauensschutzes unterstützen wollen, können die BDP-Materialien nutzen und sich mit Fragen und Hinweisen sehr gern auch an die Referate Fachpolitik und Rechtsberatung wenden.

Verwandte Beiträge

Bundesregierung plant drastische Kürzungen bei der finanziellen Versorgung traumatisierter Geflüchteter in Deutschland

Pressemitteilung

Inmitten einer der schwersten humanitären und menschenrechtsverletzenden Krisen unserer Zeit hat die Bundesregierung angekündigt, dass die Bundesmittel für die Unterstützung von Geflüchteten 2024 um 60 % gekürzt werden sollen. Schon jetzt werden nur knapp über 4 % der behandlungsbedürftigen Menschen in Psychosozialen Zentren (PSZ) versorgt und sie warten oft länger als sieben Monate auf einen Therapieplatz (Versorgungsbericht der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer / BAfF). 

Im Koalitionsvertrag ist die Verstetigung der psychosozialen Versorgung psychisch belasteter Geflüchteter festgeschrieben, ebenso wie ein gesetzlicher Anspruch auf Sprachmittlung im Kontext von Behandlungen. Vulnerable Gruppen sollen besser identifiziert und unterstützt werden. Der BDP begrüßt dies ausdrücklich. Bundeseinheitliche Konzepte zur Verbesserung der bedarfsgerechten Versorgung traumatisierter und schutzbedürftiger Geflüchteter existieren – doch es fehlt bisher an der Umsetzung.

Die geplanten Kürzungen hätten nun vielmehr verheerende Folgen für die Geflüchteten. Die 47 Psychosozialen Zentren in Deutschland arbeiten schon jetzt am Limit. Nur noch 7 Millionen Euro Bundesmittelförderung sollen in Zukunft zur Verfügung stehen. Damit würden viele schwer traumatisierte Geflüchtete den einzigen Zugang zur überlebenswichtigen psychosozialen Hilfe und Unterstützung verlieren. Wenn sich unversorgte Traumata verstetigen, hat dies nicht nur Folgen für die Gesundheit und auf die Integrationschancen der Betroffenen selbst, sondern auch für die Gesellschaft, in der sie leben.

Laut UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) wird die Zahl der Geflüchteten weltweit in Zukunft weiter steigen, besonders auch derer mit schweren psychischen Belastungen. In Deutschland deckt schon jetzt die klinische und ambulante psychiatrisch-psychotherapeutische Regelversorgung in keiner Weise den Bedarf. Studien kommen zu dem Ergebnis, dass nur etwa 5 % der psychisch belasteten Geflüchteten in der Regelversorgung erkannt und diagnostiziert werden.

Eine drastische Verschlechterung der Situation kann nicht Ziel der Bundesregierung sein. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) fordert deshalb ausdrücklich die Umsetzung des Koalitionsvertrags. Sprachmittlung sowie die Einführung von Gesundheitskarten oder der Zugang zur gesetzlichen Gesundheitsversorgung für Geflüchtete unabhängig von ihrem Asylstatus müssen endlich beschlossen und umgesetzt werden, ebenso die systematische Früherkennung von vulnerablen Geflüchteten. Dabei wäre auch die Einbindung kompetenter Berufsgruppen und Einbeziehung psychologischer und psychotherapeutischer Expertise im psychosozialen Bereich mehr als wünschenswert.

Es ist Aufgabe des Staates, Menschen, die vor Krieg und anderen Bedrohungen flüchten, nicht nur Asyl, sondern auch eine psychologische Versorgung zu gewährleisten, die es ihnen ermöglicht, eine Perspektive für die Zukunft zu entwickeln. Und erfolgreiche Integrationsbiographien sparen uns am Ende nicht nur viel Geld, sondern stärken langfristig auch den Zusammenhalt innerhalb der Bevölkerung.

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: +49176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de

Veröffentlicht am:
Kategorien:
Pressemitteilung
Menschenrechte
Psychologie in Krisen
Logo Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

Wir unterstützen alle Psychologinnen und Psychologen in ihrer Berufsausübung und bei der Festigung ihrer professionellen Identität. Dies erreichen wir unter anderem durch Orientierung beim Aufbau der beruflichen Existenz sowie durch die kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen aus Wissenschaft und Praxis für den Berufsalltag.

Wir erschließen und sichern Berufsfelder und sorgen dafür, dass Erkenntnisse der Psychologie kompetent und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Darüber hinaus stärken wir das Ansehen aller Psychologinnen und Psychologen in der Öffentlichkeit und vertreten eigene berufspolitische Positionen in der Gesellschaft.

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen