Abschiebepraxis verletzt Menschenrechte. Für ein dauerhaftes Bleiberecht für Flüchtlinge

In einem Brief an die Innenminister von Bund und Ländern hat der BDP am 10.11.2006 zum Bleiberecht für Flüchtlinge Stellung genommen. Darin heißt es:

Ca. 200.000 Menschen leben in Deutschland als "Geduldete" in einer rechtlichen Grauzone ohne Aufenthaltsrecht. 120.000 von ihnen schon länger als fünf Jahre. Ein großer Teil von ihnen sind Bürgerkriegsflüchtlinge, die kein Asyl erhielten, aber aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden konnten. Inzwischen haben sie sich integriert, ihre Kinder sind hier zur Schule gegangen und haben Abschlüsse gemacht. Deutschland ist ihr Zuhause. Trotz des jahrelangen Aufenthalts droht ihnen die Abschiebung.

Der BDP möchte mit Nachdruck darauf hinweisen,

  • dass viele Flüchtlinge, die sich nach ihren Fluchterfahrungen in Deutschland integriert haben und nun zwangsweise in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden sollen, dies als eine erneute Vertreibung erleben und nach ihrer Rückkehr mit einer vergleichbaren Belastungssymptomatik reagieren wie in der Zeit nach ihrer Flucht;
  • dass viele der Flüchtlinge an einer posttraumatischen Belastungsstörung leiden oder psychisch krank sind und es in ihren Heimatländern meistens keine adäquate Behandlungsmöglichkeiten gibt;
  • dass angesichts der großen Ungewissheit, welche Situation sie in ihren Heimatländern erwartet, viele Flüchtlinge ausgeprägte Ängste entwickeln, wodurch vorhandene Belastungssymptome verstärkt werden;
  • dass ungeachtet fehlender Behandlungsmöglichkeiten erst eine innere und äußere Sicherheit die Voraussetzung bietet, traumatisierte Menschen erfolgreich zu behandeln.

Darum appelliert der BDP an Sie, eine großzügige Regelung zu treffen. Er fordert außerdem dazu auf, bei der Änderung des Zuwanderungsgesetzes auch die Praxis der Kettenduldung anders zu regeln.

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