Die ePA für alle schützt sensible Befunde nicht ausreichend!

Pressemitteilung zur Stellungnahme des BDP zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Berlin, 03.12.2024: Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle kommt - trotz diverser Unklarheiten und Bedenken. Anfang 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten, wenn sie nicht aktiv widersprochen haben (Opt-Out). Krankenkassen und Behandelnde befüllen die ePA dann (teils obligatorisch) mit digitalen Daten u. a. zu Diagnosen, Befunden, durchgeführten oder geplanten Therapiemaßnahmen und Behandlungsberichten. In einem weiteren Schritt werden die gesammelten ePA-Daten pseudonymisiert zu Forschungszwecken an das nationale Forschungsdatenzentrum FDZ Gesundheit weitergeleitet.

Besonders prekär: Dies gilt auch für die Speicherung von hochsensiblen Daten, beispielsweise psychotherapeutischen Befunden oder Entlassbriefen aus psychiatrischen oder psychosomatischen Kliniken mit einer Vielzahl höchst persönlicher Daten etwa zur Familiendynamik, der Schullaufbahn oder Daten zu Dritten, wie Geschwistern oder Kindern. 90 Tage (ab Stecken der Versichertenkarte u. a. in Praxen, Kliniken, Apotheken und weiteren Behandlungszentren) können diese Daten dann (liegt kein Widerspruch vor) von allen Mitbehandelnden (und deren beruflichen Gehilfen) eingesehen und dauerhaft in eigenen Behandlungsakten (außerhalb der ePA) gespeichert werden. Apotheken erhalten drei Tage Einblickrechte.

Bereits während des Gesetzgebungsprozesses haben der BDP und seine Fachsektion VPP immer wieder auf die Datenschutzproblematik im Zusammenhang mit der Speicherung von Gesundheitsdaten – im Besonderen hochsensiblen Daten – hingewiesen und sich für hohe Standards beim Schutz von Patient*innendaten stark gemacht. Wiederholt hat sich der Verband für eine Opt-In-Variante ausgesprochen und Vorschläge für ausreichende und nutzerfreundliche Lösungen beim Datenschutz vorgelegt. 

Viele der Forderungen und Vorschläge wurden nicht gehört. Damit bleiben viele der Risiken im Bereich des Datenschutzes bestehen und auch eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung über Datenschutzrisiken gibt es bisher nicht. 

Der Verband richtet nun erneut eine Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium, die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit im Bundestag und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). 

Darin fordern der BDP und seine Fachsektion VPP, die gesetzlichen Regelungen im Bereich Nutzerfreundlichkeit und Datenschutz nachzubessern, von Beginn an ein differenziertes Zugriffsberechtigungsmanagement für Versicherte zu gewährleisten, über etwaige bestehende Datenschutzrisiken sowie die Nutzung der Daten für Forschungszwecke auf europäischer Ebene zu informieren und bei besonders sensiblen Daten die Möglichkeiten des Widerspruchs grundsätzlich zu verbessern und eine möglichst frühzeitige Verschattung zu ermöglichen. Noch ist ausreichend Zeit, die Regelungen entsprechend anzupassen, denn damit werden wichtige Weichen für eine Zukunft gestellt, die uns alle betreffen.

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: +49176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de

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