Forderungen zum Internationalen Tag der Menschenrechte

Am 10.12.1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Menschenrechte gelten für alle, immer und überall. Trotzdem sind sie nicht selbstverständlich. Wir müssen sie einfordern und für sie einstehen, nur dann werden sie Wirklichkeit.

Daher fordert der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP):

Menschenrechte für Geflüchtete!

Ein Großteil der geflüchteten Menschen, die in Deutschland ankommen, haben schwere Gewalterfahrungen erleben müssen - aber nur wenige erhalten Zugang zur erforderlichen Gesundheitsversorgung und Psychotherapie, viele müssen in Angst und Unsicherheit in großen Gemeinschaftsunterkünften verharren, teils über einen sehr langen Zeitraum. Zudem müssen sie auch im Asylverfahren hohe Hindernisse überwinden. Denn welche traumatisierte Person ist in der Lage, detailliert und widerspruchsfrei von den Erfahrungen zu berichten? Oder welche Geflüchteten finden sofort eine Fachärztin/ einen Facharzt, die bzw. der die eigene Sprache spricht und sofort ein aussagekräftiges Attest verfasst, welches den gerichtlichen Kriterien genügt? Sicher nur ein Bruchteil der Betroffenen.

Die Kriterien sind den Fachärztinnen und Fachärzten unbekannt, ihre Kapazitäten begrenzt und die Wartezimmer voll. Sprachmittlung ist nicht vorgesehen. Folgen von Folter erkennen, dokumentieren, behandeln, all dies ist kein Bestandteil im Medizinstudium.

Die Berufsgruppe der Psychologinnen und Psychologen sowie der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wurde in den vergangenen Jahren systematisch ausgeschlossen. Dafür gibt keinen nachvollziehbaren Grund. Gleichzeitig wurden die verpflichtenden Maßnahmen, beispielsweise zur Früherkennung von Folterüberlebenden, staatlicherseits seit Jahren nicht umgesetzt.

Der BDP fordert daher anläßlich des Internationalen Tags der Menschenrechte am 10. Dezember:
Atteste und Stellungnahmen von Psychologinnen und Psychologen sowie Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten müssen in der Entscheidungsfindung, d.h. bei Früherkennung und Asylverfahren, berücksichtigt werden - damit die größte Gruppe der qualifizierten Fachkräfte in der Versorgung von Geflüchteten einbezogen wird.

Der Zugang zur Gesundheitsversorgung muß für alle geebnet werden, Folterüberlebende haben ein Recht auf Sicherheit und auf Rehabilitation! Hierzu zählt auch; keine Abschiebungen von Geflüchteten, die in Behandlung sind.

Die ersten Vereinbarungen in dem Koalitionsvertrag der Ampel sind wichtig, aber noch unvollständig. Der BDP fordert die neue Bundesregierung auf, sich dieser Themen anzunehmen und die längst fälligen Maßnahmen umzusetzen. Wir stehen als Berufsverband mit unseren Kompetenzen beratend und begleitend sehr gerne zur Verfügung.

                                                                                                           Dipl.-Psych. Eva van Keuk

                                                              BDP-Präsidiumsbeauftragte für Menschenrechtsfragen

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Menschenrechte
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