PM: Ohrfeige für psychisch erkrankte Migranten

Psychologen enttäuscht von der Entscheidung des Petitionsausschusses zur muttersprachlichen Psychotherapie

Im Oktober hat der Petitionsausschuss des Bundestages die durch den Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und andere Verbänden unterstützte Petition zu muttersprachlicher Psychotherapie abgelehnt. Dem Kernanliegen der Petition, in einem Europa der offenen Grenzen mehr Menschen eine dringend benötigte muttersprachliche, kultur- und gendersensible psychotherapeutische Behandlung zu ermöglichen, wurde nicht zugestimmt. Der BDP bedauert diese Entscheidung sehr, wird damit doch das Leid vieler Betroffener, die oft nach Gewalterfahrungen schwer traumatisiert sind und aus politischen Gründen nicht in ihre Heimat zurück können, missachtet, Es wird ihnen auch künftig zugemutet, gar keinen Therapieplatz zu finden oder jahrelang auf einen solchen warten zu müssen. Dadurch werden ihre Chancen deutlich verschlechtert, einen Platz in der deutschen Gesellschaft und im Arbeitsmarkt finden zu können. „Die Entscheidung zeugt leider von wenig Verständnis für das Wesen von Psychotherapie, die – anders als eine Zahnarztbehandlung oder ein chirurgischer Eingriff – der Kommunikation über sehr persönliche Probleme und Gefühle bedarf“, erklärt Elisabeth Noeske aus dem Vorstand der Sektion Klinische Psychologie im BDP.

Was das Anliegen der Petenten betrifft, ausländische Studienabschlüsse schneller zu prüfen und anzuerkennen, so verweist der Ausschuss darauf, dass ein entsprechender Gesetzentwurf sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befinde. Die Petition wird der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Bildung und Forschung – als Material überwiesen, dessen Inhalt damit in die Beratungen einfließen kann. Auch den Fraktionen wird die Petition zur Kenntnis gegeben, soweit darin die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen gefordert wird. Der BDP begrüßt diesen Beschluss, wenngleich sich daraus nicht zwingend ein Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess ergibt. Der Verband wird alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, Abgeordnete auf die Unterlagen hinzuweisen und sich mit den darin enthaltenen stichhaltigen Argumenten vertraut zu machen.

„Der Petitionsausschuss ignoriert damit – wie zuvor das Bundessozialgericht – die Tatsache, dass bei der Psychotherapie die Kommunikation eine Grundvoraussetzung und damit Hauptsache der Behandlung ist. Ausgeblendet wurde bei der Ablehnung offenbar auch, wie viele z.B. traumatisierte EU-Bürgerinnen und Bürger dringend eine muttersprachliche Psychotherapie benötigen“, sagt Elisabeth Noeske. Unter Hinweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot verschließt der Ausschuss sich auch der Erkenntnis, wonach die Kosten durch Nicht- oder Fehl-Behandlung und ihre Folgen um ein Vielfaches höher sein können als muttersprachliche Therapie bzw. die Bezahlung von Dolmetschern.

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