Die ZPP erkennt das Psychologiediplom ab 1987 für Kursleiter-Qualifizierungen teilweise an.

Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) ist bereit, für Kursleiter-Qualifizierungen in den Handlungsfeldern "Stress- und Ressourcenmanagement" und "Sucht" den Diplom-Abschluss in Psychologie ab dem Jahr 1987 gemäß den Rahmenprüfungsordnungen Psychologie der KMK aus den Jahren 1987 und 2002 für einige Fachkompetenzen anzuerkennen. 

Die ZPP hat dem BDP dazu die Übersicht "Anerkennung des Diplom-Abschlusses in Psychologie für Kursleiter-Qualifizierungen gem. Leitfaden Prävention" am 05.09.2024 übermittelt. In der Übersicht stellt die ZPP dar, welche Fachkompetenzen neben dem Nachweis des Psychologiediploms noch nachzuweisen sind.  

Die Anerkennung der ZPP ist das Ergebnis einer Intiative des Fachbereiches Gesundheitspsychologie in der Sektion Gesundheits- und Umweltpsychologe. Einen Antrag auf Anerkennung des Psychologiediploms für Kursleiter-Qualifizierungen in den genannten Handlungsfeldern bei der Abteilung Gesundheitsförderung der GKV hatte das Präsidium des BDP 9/2023 befürwortet; den Antrag hat die Sektion im März 2024 gestellt. Nach vielem Hin und Her hat die ZPP das Ergebnis in der obigen Übersicht mitgeteilt.   

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