BDP fordert, Schutz von Gesundheitsdaten bei geplanten Digitalisierungsgesetzen zu gewährleisten

Verbands-Stellungnahmen zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und Digitalisierungsgesetz (DigiG)

Pressemitteilung

Berlin, 9. November 2023: Der Gesetzgeber plant in Kürze mit zwei Digitalisierungsgesetzen zentrale Veränderungen bei der Struktur der elektronischen Patientenakte (ePa) sowie der Nutzung digital gespeicherter Gesundheitsdaten. Die dazu vorliegenden Gesetzesentwürfe, einmal zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) sowie zur Beschleunigung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) sollen heute in einer ersten Lesung im Bundestag debattiert werden.

Die elektronische Patientenakte soll zukünftig von Krankenkassen, Leistungserbringenden sowie Krankenhäusern mit umfassenden Patient*innendaten befüllt werden. Wollen gesetzlich Versicherte dies nicht, müssen sie der automatisierten Befüllung ihrer Gesundheitsakte laut geplanter Gesetzesentwürfe aktiv widersprechen (Opt out). In einem weiteren Schritt sollen die Gesundheitsdaten automatisiert an das nationale Forschungszentrum FDZ übermittelt und dann von dort kostenlos für Forschungszwecke zur Verfügung gestellt werden. Auch dann können Versicherte nur eingreifen, wenn sie aktiv widersprechen.

Hier gilt es, genauer hinzusehen, um den Schutz von Patient*innendaten sowie auch eine gebotene Aufklärungsplicht zu gewährleisten. Vor allem bei der geplanten sog. Opt out-Variante sieht der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) den Schutz von Gesundheitsdaten, besonders im Bereich hochsensibler Daten, z. B. bei psychischen Erkrankungen und hier z. B. bei Entlassungsbriefen aus stationären Behandlungen, in Gefahr.

In Stellungnahmen zu den geplanten Gesetzesentwürfen hat der Verband Verbesserungsvorschläge formuliert. Um die Souveränität gesetzlich Versicherter über ihre Gesundheitsdaten gewährleisten zu können, plädiert der BDP ausdrücklich für die sog. Opt in-Variante, also der expliziten Zustimmung von Versicherten zur Speicherung von Daten in der ePa. Bei der gesetzlich geplanten Opt out-Variante ist es besonders wichtig, dass der Datenschutz eingehalten wird und Patient*innen umfassend aufgeklärt werden. „Die Aufklärung über Widerspruchsrechte Versicherter sollte im persönlichen Gespräch in den Behandlungen erfolgen, um nicht in langen Datenschutzerklärungen unter zu gehen“, so die BDP-Vizepräsidentin Susanne Berwanger. Bei der Weitergabe der Daten für Forschungszwecke sind gebotene Schutzmaßnahmen durch eine möglichst frühe Anonymisierung einzuhalten. Für echte Transparenz sowie zur Sicherstellung des gesamtgesellschaftlichen Nutzens sollte eine Pflicht zur Veröffentlichung aller Forschungsergebnisse eingeführt werden. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann viele Vorteile bringen. Der Schutz von Patient*innendaten und die Sicherung einer am Gemeinwohl orientierten Gesundheitsdatenforschung müssen dabei aber zwingend gewährleistet bleiben.

Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: +49 176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de 

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Digitale Gesellschaft und Psychologie
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ePA & EHDS
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